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b) durch den bestehenden Kirchdorfer Kanal mit dem jetzigen Wasserbezugsrechte
von 1,3 chm in der Sekunde.
Das zwischen km 59,286 und km 32,0 ausgenützte Wasser ist oberhalb des Filzinger
Wehres wieder in die Iller einzuleiten. Soweit zeitweise Wasser zurückgehalten oder
aufgespeichert wird, ist für einen entsprechenden Ausgleich vor der Wiedereinleitung
in die Iller zu sorgen. Durch diese Bestimmungen sollen jedoch kleinere Wassernutzungen
und der etwa bei Wasserversorgung benachbarter Orte und bei Wässerungen von geringer
Ausdehnung bewirkte Wasserverbrauch nicht getroffen werden.
Art. III.
Dieser Vertrag nebst dem angefügten Plan und Schlußprotokoll soll ratifiziert
und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in München ausgetauscht werden.
Mit dem Tage der Ratifikation tritt der Staatsvertrag in Kraft. Die beidersei-
tigen Regierungen werden für seine Bekanntgabe und Ausführung Sorge tragen.
Zur Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag in zwei gleich-
lautenden Ausfertigungen unter Beidrückung der Siegel eigenhändig unterzeichnet.
So geschehen in Ulm
am vierten Juni eintausend neunhundert und siebzehn.
(gez.) Dr. Walter Sigel, Direktor und (gez.) Dr. Georg Schmidt, Ministerial-
Vorstand der Verwaltungsabtei- rat im K. Staatsministerium
lung der Generaldirektion der des K. Hauses und des Außern.
Staatseisenbahnen. (gez.) Dr. Joseph Cassimir, Mini-
(gez.) Dr. Wilhelm Hofacker, Ministerial- sterialrat im K. Staateministe-
rat im Ministerium des Innern. rium des Innern.
(gez.) Max Gugenhan, Oberbaurat im (gez.) Hans Schneider, Oberregie-
Ministerium des Innern, Ab- rungsrat im K. Staatsmini-
teilung für den Straßen= und sterium des Innern.
Wasserbau.