Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

79 
in Die Freimarken sind in die obere rechte Ecke der Vorderseite, bei Paketen 
an dieselbe Stelle der Paketkarte zu kleben. 
Ausschrift. 
& 4. 1 In der Aufschrift sind Empfänger und Bestimmungsort, bei großen Orten 
auch Straße und Hausnummer, deutlich und so bestimmt zu bezeichnen, daß jeder 
Ungewißheit vorgebeugt wird. Die Lage nicht allgemein bekannter Orte muß näher 
bezeichnet werden. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist die Postanstalt 
anzugeben, von der die Sendung bestellt wird oder abgeholt werden soll. 
Postlagernde Sendungen, für die die Post keine Gewähr leistet, dürfen statt des 
Namens des Empfängers Buchstaben, Ziffern, einzelne Wörter oder kurze Sätze tragen. 
II Bei gewöhnlichen Briefsendungen kann der Absender sogenannte Fensterbrief- 
umschläge verwenden und die Aufschrift auf der Briefeinlage selbst anbringen, wenn 
der über der Aufschrift befindliche Teil des Umschlags, das Fenster, so durchscheinend 
und die Briefeinlage in dem Umschlag so verwahrt ist, daß die Aufschrift leicht ge- 
lesen werden kann. Das Fenster darf keinen störenden Glanz zeigen, muß die An- 
bringung einer leicht und gut haftenden Schrift gestatten, einen festen Bestandteil 
des Umschlags bilden und darf nicht eingeklebt sein. Die Aufschrift muß den Lang- 
seiten des Umschlags gleichgerichtet sein. 
III Das Paket muf dieselbe Ausfschrift, auch dieselben Vermerke über Freimachung, 
Eilbestellung usw. erhalten wie die Paketkarte, so daß es nötigenfalls auch ohne sie 
bestellt werden kann. Uber die Einschreib-, Wert= und Nachnahmepakete, die dringenden 
Pakete und die Pakete gegen Rückschein s. § 14, u, 15, II, 24, II, 29, II und 31, 11. 
IV Die Aufschrift eines Pakets kann auf der Umhüllung selbst stehen oder ganz 
aufgeklebt oder sonst haltbar befestigt oder auf einer Fahne von Pappe, Pergament, 
Holz oder anderem dauerhaften Stoff angebracht sein. Besonders groß und deutlich 
muß der Name der Bestimmungs-Postanstalt geschrieben oder gedruckt sein. 
Die Post verkauft Vordrucke zu Paketaufschriften zum Preise von 1 Pf. für das Stück.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.