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in Die Freimarken sind in die obere rechte Ecke der Vorderseite, bei Paketen
an dieselbe Stelle der Paketkarte zu kleben.
Ausschrift.
& 4. 1 In der Aufschrift sind Empfänger und Bestimmungsort, bei großen Orten
auch Straße und Hausnummer, deutlich und so bestimmt zu bezeichnen, daß jeder
Ungewißheit vorgebeugt wird. Die Lage nicht allgemein bekannter Orte muß näher
bezeichnet werden. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist die Postanstalt
anzugeben, von der die Sendung bestellt wird oder abgeholt werden soll.
Postlagernde Sendungen, für die die Post keine Gewähr leistet, dürfen statt des
Namens des Empfängers Buchstaben, Ziffern, einzelne Wörter oder kurze Sätze tragen.
II Bei gewöhnlichen Briefsendungen kann der Absender sogenannte Fensterbrief-
umschläge verwenden und die Aufschrift auf der Briefeinlage selbst anbringen, wenn
der über der Aufschrift befindliche Teil des Umschlags, das Fenster, so durchscheinend
und die Briefeinlage in dem Umschlag so verwahrt ist, daß die Aufschrift leicht ge-
lesen werden kann. Das Fenster darf keinen störenden Glanz zeigen, muß die An-
bringung einer leicht und gut haftenden Schrift gestatten, einen festen Bestandteil
des Umschlags bilden und darf nicht eingeklebt sein. Die Aufschrift muß den Lang-
seiten des Umschlags gleichgerichtet sein.
III Das Paket muf dieselbe Ausfschrift, auch dieselben Vermerke über Freimachung,
Eilbestellung usw. erhalten wie die Paketkarte, so daß es nötigenfalls auch ohne sie
bestellt werden kann. Uber die Einschreib-, Wert= und Nachnahmepakete, die dringenden
Pakete und die Pakete gegen Rückschein s. § 14, u, 15, II, 24, II, 29, II und 31, 11.
IV Die Aufschrift eines Pakets kann auf der Umhüllung selbst stehen oder ganz
aufgeklebt oder sonst haltbar befestigt oder auf einer Fahne von Pappe, Pergament,
Holz oder anderem dauerhaften Stoff angebracht sein. Besonders groß und deutlich
muß der Name der Bestimmungs-Postanstalt geschrieben oder gedruckt sein.
Die Post verkauft Vordrucke zu Paketaufschriften zum Preise von 1 Pf. für das Stück.