Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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Art. 10. 
Für außerordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung werden bestimmt 
6 000 000 .K. 
Zur Deckung ist von der ständischen Schuldenverwaltungsbehörde unter verfassungs- 
mäßiger Mitwirkung Unseres Finanzministeriums zu gegebener Zeit ein Staats- 
anlehen unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. 
Der neu verwilligte Betrag und die für außerordentliche Bedürfnisse der Ver- 
kehrsanstaltenverwaltung früher verabschiedeten und noch nicht verwendeten Ausgabe- 
beträge sind unter sich deckungsfähig. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 31. Juli 1918. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. v. Marchtaler. Fleischhauer. Pistorius. Mandry. Köhler.
	        
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