Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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Umstehend bezeichnete Person ist weiter verurteilt worden): 
.. I 
Nr. nach Mitteilung Aktenzeichen am durch wegen auf Grund zu 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Hier können von der Registerbehörde alle später mitgetellten Bestrafungen, von der mittellenden Behörde die bei der Regtsterbehörde 
nicht vermerkten Borbestrafungen eingetragen werden.
	        
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