Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

Umstehend bezeichnete Person ist weiter 
von Aktenzeichen am 
135 
verurteilt worden?): 
durch 1 
wegen 
auf Grund 
von 3u 
  
Nr. nach Mitteilung 
1 
i 
  
  
  
— — — — 
*) Hier können von der Reglsterbehörde alle später mitgeteilten Bestrafungen, von der mittellenden Behörde die bei der Registerk ehörde nock- 
nicht vermerkten Vorbestrafungen eingetragen werden.
	        
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