Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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Mitteilende Behörde: Nachricht über Begnadigung (F) Aktenzeichen: 
für das Strafregister zu 
  
  
  
Familienname (bei Frauen Geburtsname): 
Vornamen (Rufname zu unterstreichen): 
  
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden 
Vor- und Familien--(Geburts-name 
des (bezw. früheren) Ehegatten: 
Des Vaters Vor= und Familienname: 
Der Mutter Vor= und Geburtsname: 
  
  
  
  
  
  
Ge= Teag: Ge-Gemeinde: Landgerichtsbezirk: 
burts= Monat: burts= ev. Straße, Stadtteil: Staat: 
tag. Jahr: ort. Verwaltungsbezirk: 
Wohnort: ev. letzter Aufenthaltsort: 
Stand (Beruf, Gewerbe)z: ev. Stand des Ehemanns: 
Verurteilt am durch 
wegen 
zu 
*7) Durch Erlaß vom ist 
diese Strafe erlassen. 
ermäßigt auf in strafe booooonn . ... 
umgewandelt in eeen ... strafe o unter dem Vorbehalte. 
daß es bei Nichtzahlung der Geldstrafe bei der erkannten Freiheitsstrafe verbleibt. 
die Löschung des Strafvermerkes im Strafregister — in den polizeilichen Listen — angeordnet. 
die Wiederverleihung der bürgerlichen Ehrenrechte — der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Amter — erfolgt. 
*) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. 
Datum: 
Unterschrift: 
Vordruck F wird auf grünes Papier gedruckt.
	        
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