Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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10. 
11. 
13. 
257 
In demselben § (17) unter u erhält der erste Satz folgenden Wortlaut: 
Wertbriefe bis zu 3 .K mit Schriften oder Akten sowie Wertpakete bis zu 
100 .K brauchen nicht durch Lacksiegel verschlossen zu sein. 
In demselben § (17) unter U ist am Schluß anstatt des Wortes „Geldsendungen“ 
zu setzen: 
Briefen mit Geldstücken und Geldsendungen über mehr als 100 .#. 
. In der llberschrift des §18 „Besondere Anforderungen an Verpackung und Ver- 
schluß der Geldsendungen“ ist anstatt des Wortes „Geldsendungen“ zu setzen: 
Briefe mit Geldstücken und Geldsendungen über mehr als 100 .. 
Im 3 34 „Zeit der Einlieferung“ unter X ist hinter „Einschreibsendungen“ einzu- 
schalten: 
, Wertpakete bis 100 .K. 
Im §40 „Bestellung“ unter 1 erhält der Anfang des letzten Unterabsatzes folgenden 
Wortlaut: 
Gewöhnliche Briefsendungen und Pakete sowie Wertpakete bis 100 K. 
Im §& 42 „An wen die Sendungen auszuhändigen sind.“ unter IV ist im zweiten 
Satz hinter „gewöhnlicher Briefsendungen“ ein Beistrich zu setzen. Statt der dar- 
auf folgenden Worte: „und gewöhnlicher Pakete“ ist zu setzen: 
gewöhnlicher Pakete und von Wertpaketen bis 100 M, 
In demselben §& (42) unter V erhält der Anfang folgenden Wortlaut: 
V Gewöhnliche Briefsendungen und Pakete sowie Wertpakete bis 100 AM, 
In demselben § (42) unter VlI erhält der Anfang folgenden Wortlaut: 
VII Einschreibsendungen, Wertbriefe bis 800 .K und Wertpakete über 100 bis 
800 46. 
In demselben § (42) unter VI erhält der Unterabsatz 2 im Anfang folgenden 
Wortlaut: 1 
Sind Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 .KX, Einschreibsendungen
	        
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