Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

289 
Nr. 25. 
Regierungsblatt 
Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 3 31. Dezember 1918. 
Inhalt: 
Zusammenstellung einer Anzahl bisher nur im Staatsanzeiger veröffentlichter Kundgebungen der Regierung 
von grundlegender Bedeutung. S. 289. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens, betreffend Anderung der Vergütungssätze für Naturalverpflegung während der Dauer des Krieges. 
Vom 14. Dezember 1918. S. 295. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen und Schulwesens, 
betressend die Genehmigung der C. Bach-Stiftung der Technischen Hochschule Stuttgart. Vom 17. De- 
zember 1918. S. 296. 
  
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Zusammenstellung einer Anzahl bisher nur im Staatsanzeiger veröffentlichter 
Kundgebungen der Regierung von grundlegender Bedeutung. 
I. Kundgebung des Königs und des Staatsministeriums vom 9. November 1918. 
(Staatsanzeiger Nr. 265.) 
Das neue Ministerium, das sich auf dem Vertrauen der gewählten Volksvertretung 
aufbaut, ist gebildet und hat die Regierung übernommen. 
Der König hat in UÜbereinstimmung mit diesem neuen Ministerium die Einberufung 
einer konstituierenden Landesversammlung angeordnet. Sie soll 
durch allgemeine, gleiche, direkte, geheime Wahl der württembergischen Staatsangehörigen 
über 24 Jahre beiderlei Geschlechts gebildet werden. Ihre Aufgabe soll sein, unserem 
Staat eine den Bedürfnissen der neuen Zeit genügende Verfassung auf demokratischer 
Grundlage zu geben. Die Mehrheit des württembergischen Volkes soll damit in die Lage 
versetzt sein, die Entscheidung über die künftige Regierungsform zu treffen. 
Der König spricht aus, daß seine Person niemals ein Hindernis ciner von der 
Mehrheit des Volkes geforderten Entwicklung sein wird, wie er auch bisher seine Aufgabe 
einzig darin erblickt hat, dem Wohl und den Wünschen seines Volkes zu dienen. 
Wir richten an das ganze Volk die dringende Mahnung und Bitte, in diesen Tagen der
	        
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