Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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schwersten Not des Vaterlandes Besonnenheit zu bewahren und Ruhe und Ordnung zu 
halten. 
Nur so kann unser Volk vor dem tiefsten Elend, vor den Gefahren der Hungersnot 
und dem Einbruch der Feinde in unser Land bewahrt werden. 
Stuttgart, den 9. November 1918. 
Wilhelm. 
Liesching. Kiene. Hieber. Lindemann. Pistorius. Köhler. 
V. Kundgebung der ersten provisorischen Regierung vom Abend des 9. November 19s8. 
(Staatsanzeiger Nr. 265.) 
An das württembergische Volk! 
Eine gewaltige, aber glücklicherweise unblutige Revolution hat sich heute vollzogen. 
Die Republik ist erklärt. "„ 
Eine neue Epoche der Demokratie und der Freiheit bricht an, die alten Gewalten treten 
ab und das Volk, das die Revolution bewirkt hat, übernimmt die politische Macht. 
Seine nächste Vertretung bildet der aus den Freien Gewerkschaften, der Sozialdemo- 
kratischen Partei, der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei und dem Arbeiter= und 
Soldatenrat berufene Arbeitsausschuß, dem sich General v. Ebbinghaus mit seinem 
Offizierskorps zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung 
der öffentlichen Sicherheit zur Verfügung gestellt hat. Die genannten Körperschaften 
werden geeignete Fachleute für die Fortführung der Verwaltungsgeschäfte heranziehen, 
ohne Rücksicht auf ihre politische oder religiöse Gesinnung. 
Die Regierung ist provisorisch und betrachtet es als ihre erste Aufgabe, eine konsti- 
tuierende Landesversammlung auf Grund der in unserem Programm bekanntgegebenen 
Wahlrechtsforderungen vorzubereiten. 
Die Regierung wird eine umfassende Amnestie erlassen. 
Sie fordert die Bevölkerung auf, die Sicherheitsorgane bei der Aufrechterhaltung der 
Ruhe und Ordnung zu unterstützen, sowie die Arbeit wieder aufzunehmen. 
Unberufenen Elementen, die sich öffentliche Amter anmaßen, ist mit Entschiedenheit 
entgegenzutreten. Berechtigt zu Amtshandlungen sind nur die mit amtlichem Ausweis 
versehenen Vollzugsorgane. 
 
	        
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