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(Juristische Personen.) (Forts.)
Ramsperger'sche Stiftung für evangelische Söhne württembergischer Lehrer in Ulm. 88.
Hildt'sche Familienstiftung in Weinsberg. 249.
Zeppelin-Gedächtnisstiftung an der Technischen Hochschule in Stuttgart. 250.
Gräfin Welsersheimb-Normann-Stiftung in Ehrenfels. 252.
C. Bach-Stiftung der Technischen Hochschule Stuttgart. 296.
Verleihung der Rechtsfähigkeit an:
K. Württ. Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in Tübingen. 35.
Kriegshilfe Württemberg. 63.
K.
Kaminfeger. Abhaltung von Kaminfegerprüfungen. 156.
Kammern (. Ständeversammlung.
Kleiningersheim, Rittergut. Fideikommißsatzung des Karl von Ostertag-Siegle, Rentners in
Stuttgart. 36.
König. Kundgebung des Königs und des Staatsministeriums vom 9. November 1918. 289.
Entbindung der Beamten von den im Diensteid gegenüber der Person des Königs ein-
gegangenen Verpflichtungen. 291.
UÜbergang der bisher von der Krone und vom Staatsministerium ausgeübten Zuständig-
keiten auf die provisorische Regierung. 292.
Thronverzicht des Königs. 263.
Wogfall der Gebührenfreiheitsrechte des Königs und der Königin im Post-, Telegramm-
und Fernsprechverkehr. 265.
Kommandoverhältnisse, militärische. Neuordnung. 293.
Kongregationen. Mitgift der Mitglieder der staatlich anerkannten Kongregationen. 261.
Konzession (. Genehmigung.
Kosten s. Gebühren. «
Krankenanstalten. Verpflegungsgelder der Staatsirrenanstalten. 179.
Verpflegungsgelder für die in die Gebäranstalt in Stuttgart aufgenommenen Schwange-
ren und Wöchnerinnen. 193.
Krankheitserreger. Vorschriften. 87.
Krieg. Erleichterung des Ewerbs von Kriegsanleihe für gebundene Vermögen. 45. 166.
Verleihung der Rechtsfähigkeit an die „Kriegshilfe Württemberg“ als Persönlichkeit des
öffentlichen Rechts. 63.
Wahlzeit der Ortsvorsteher während des Krieges. 86.
Kriegsstiftung 1917 an der Architekturabteilureg# der Technischen Hochschule in Stuttgart. 88.
Prüfung der Gemeinderechnungen während des Krieges. 166. 259.
Kriegszuschläge zu den Biandentschädigungen. 168. 189.
Kriegszuschläge zu den landesrechtlichen Gebühren der Rechtsanwälte. 169.