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N.
Naturalverpflegung. Anderung der Vergütungssätze für Naturalverpflegung während der
Dauer des Krieges. 295.
Nebenbahnen. Nachtrag zu der Genehmigung für den Bau und Betrieb der Nebeneisenbahn von
Möckmühl nach Dörzbach. 38.
Normalpapier. Bestimmungen über das von den Staatsbehörden zu verwendende Papier. 49.
Notariatsgebührenordnung. Kriegszuschläge im Bereiche der Notariatsgebührenordnung.
171.
D.
Obertürkheim—Hedelfingen (Straßenbahn). Genehmigung zum Bau und Betrieb. 61.
— Ermächtigung zur Zwangsenteignung. 86.
Obstmost. Außerkrafttreten von Bestimmungen des Wirtschaftsabgabengesetzes. 178.
Offentliche Notare. Kriegszuschläge im Bereiche der Notariatsgebührenordnung. 171.
Orden. Mitgift der Mitglieder der staatlich anerkannten Kongregationen. 261.
Ortsbaupläne. Zuständigkeit zur Genehmigung von Ortsbauplänen in Vaihingen a. F. 77.
Ortsklassen des Wohnungsgelds. 177.
Ortsvorsteher. Gebühr für Ausfertigung von Abschriften usw. 63.
Wahlzeit der Ortsvorsteher während des Krieges. 86.
Anderung der Vorschriften über die Strafregister. 99. — Neue Fassung der Verord.
nung über die Strafregister. 103. — Ministerialverfügung. 137.
Taggeld für besondere Dienstverrichtungen nach den Vorschriften der Vollzugsverfügung
zur Gemeindeordnung. 177.
von Ostertag-Siegle, Karl, Rentner in Stuttgart. Fideikommißsatzung. 36.
P.
Papier. Bestimmungen über das von den Staatsbehörden zu verwendende Papier. 49.
Personenverkehr. Besteuerung. 41.
Pfeiffer, Eugen. Stiftung an der Technischen Hochschule in Stuttgart. 72.
Pocken. Vollzugsverfügung zum Impfgesetz. 1.
Polizeiwesen. Vollzugsverfügung zum Impfgesetz. 1.
Verfahren nach Überweisung verurteilter Personen an die Landespolizeibehörde. 37.
Anderung der Ministerialverfügung über die Dampfkessel. 55.
Anderung des Fürsorgeerziehungsgesetzes. 59.
Anderung der Vollzugsverfügung zum Fürsorgeerziehungsgesetz. 67.— Berichtigung. 83.
Abänderung der K. Verordnung, betreffend die Organisation des Landjägerkorps und die
Rechtsverhältnisse seiner Angehörigen. 78. — Wortlaut der K. Verordnung (Landjäger-
ordnung). 200.