Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

18. 
20. 
26. 
31. 
V 
24. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Prüfungsordnung 
für Ärzte. 70. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Genehmigung der Hensoldt--Stiftung und der Eugen Pfeiffer-Stiftung an der Technischen Hochschule 
in Stuttgart. 72. 
Juni. 
Königliche Verordnung, betreffend die Zuständigkeit zur Genehmigung von Ortsbau- 
plänen in Vaihingen auf den Fildern. 77. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die viertel- 
jährliche Vorauszahlung der Besoldungsbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen. 73. 
Königliche Verordnung, betreffend die Organisation des Landjägerkorps und die Rechts- 
verhältnisse seiner Angehörigen. 78. 
25. Gesetz, betreffend die Apanage Seiner K öniglichen Hoheit des Herzogs Albrecht von Württemberg. 
85. 
Juli. 
Gesets,, betreffend die Wahlzeit der Ortsvorsteher während des Krieges. 86. 
Miinisterium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Genehmigung der Kriegsstiftung 1917 an der Acchitekturabteilung der Technischen Hochschule in 
Stuttgart. 88. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Genehmigung der Ramsperger'schen Stiftung für evangelische Söhne württembergischer Lehrer in 
Ulm. 88. 
Königliche Verordnung, betreffend die Zwangsenteignung für den Bau einer elektrischen 
Straßenbahn von Hedelfingen nach Obertürkheim. 86. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend Vorschriften über Krankheitserreger. 87. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Abhaltung von Kaminfeger- 
prüfungen. 156. 
Medizinalkollegium, Abteilung für die Staatskrankenanstalten. 
Bekanntmachung, betreffend die Verpflegungsgelder der Staatsirrenanstalten. 179. 
Finanzgesetz für das Rechnungsjahr 1918. 89. 
August. 
. Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten (Ver- 
kehrsabteilung), des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Anderung der Vorschriften über die Strafregister. 99. 
Ministerien der IJustiz, der auswärtigen Angelegenheiten (Ver- 
kehrsabteilung), des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Strafregister. 137.
	        
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