Full text: Modernes Fürstenrecht

116 8 9. Notwendige, natürliche und zufällige Wirkungen. 
fern, als der Hausangehörige verpflichtet ist, die Behandlung 
seiner nichtebenbürtigen Ehen als hausrechtlich nicht voll- 
wirksame Ehen (Mißheirat) zu dulden. 
3. Aus dem Wesen der Hausmitgliedschaft als Zugehörig- 
keit zur Familie eines Staatshauptes ergeben sich notwendig 
a) gewisse äußere Ehren am Hofe und im Staate, Titel und 
Zeremonialrechte und ähnliches (insbesondere Anspruch auf 
militärische Ehrenerweisungen), b) gewisse Privilegien im 
internationalen Verkehr. Vgl. Jellinek, System der subjektiven 
öffentlichen Rechte S. 143 f., 178. 
Um es gleich hier zu sagen: trotz dieser Wesentlichkeit 
sind die aus der Mitgliedschaft fließenden Rechte grundsätzlich 
verzichtbar; ohne diese Rechte kann die Mitgliedschaft nicht 
entstehen, aber auf die erworbenen Rechte vermag ver- 
zichtet zu werden. Vgl. näher $ 29. 
B. Keine notwendige Folge ist Erwerb der Thronfolge- 
fähigkeit. Wir werden in $ 25 sehen, daß Aufnahme in das 
Haus im Wege der Verleihung oder des Vertrags möglich 
ist, ohne daß dadurch gleichzeitig Thronfolgerechte einge- 
räumt werden. Vgl. auch $ 43. 
H. Natürliche, d. h. im Zweifel anzunehmende Wirkungen 
sind diese: 
A. Innerhalb der Familie: 1. bei Volljährigkeit Teilnahme 
an der Ausübung der Ordnungsgewalt, insbesondere Hausge- 
setzgebung, 2. Anspruch auf Versorgung aus dem Hausver- 
mögen, Anwartschaft auf Besitz, Verwaltung und Nutzung 
desselben und Rechte der Mitbestimmung über die Substanz 
desselben. 
B. Im Staate und im Hause: Trronfolgefähigkeit. 
IH. Zufällige d. h. nicht zu vermutende Wirkungen sind: 
A. Innerhalb der Familie: ı. Teilnahme am Famikenrat 
und der laufenden Verwaltung des Hausvermögens, 2. Anstel- 
lung oder Bestätigung des Hofstastes durch den regierenden 
Herrn zu dulden. 
B. Im Staate: 1. Regentschaftsfähigkeit, 2. Mitgliedschaft 
ım Staatsrat und Parlament, 3. erhöhter strafrechtlicher 
Schutz ihrer Ehre, 4. Behandlung nach besonderem bürger- 
lichen Recht (Vermögensdisposition, Vormundschaft), 5. privi-
	        
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