8 12. Die Mitgliedschafts-Rechte und Pflichten im System. 127
b) Erlaubnis zu Reisen ins Ausland;
c) Erlaubnis zum Eintritt in fremde Dienste;
d) Disziplinargewalt des Familienhauptes;
e) Anzeige von wichtigen Vorfällen in der Familie;
2. privatrechtlich:
a) Obervormundschaft;
b) Aufsicht über Erziehung;
c) Bestätigung der Eheverträge;
d) Heiratskonsens.
II. Mitgliedschaftsrechte :
A. Privatrechtliche:
1. im Hause weiterer Bedeutung:
a) Ehrenrechte: Rang im Haus (Hausrang), ins-
besondere Ehrenvorzug des Familienhauptes,
namentlich des Chefs eines Gesamthauses als
Ehrenchef;
b) sachliche Rechte;
a) nichtvermögensrechtliche: Ebenbürtigkeit;
ß) vermögensrechtliche:
aa) Anwartschaften am Stammgut, Mitver-
fügung über Substanz desselben;
ßß) Dotation und Versorgung aus Hausver-
mögen: Kronrente, Apanage, Aussteuer,
Ausstattung, Wittum u. s. w.;
yy) dieselben Ansprüche wie unter ßß) gegen
den Staat außer der Kronrente;
2. Im Hause engeren Sinnes:
B. öffentlichrechtliche im Hause weiterer Bedeutung:
1. Ehrenrechte:
a) im Hause: Hofrang und Hofzeremoniellrechte;
b) im Staate:
a) Titel, Wappen;
ß) Staats-, insbesondere Kanzleizeremoniell,
militärische Ehren, Kirchengebet, Landes-
trauer;
y) Hofstaat (persönlicher Ehrendienst);
6) erhöhter strafrechtlicher Schutz der Ehre
(R.Str.G. 88 96, 97, 100);