Full text: Modernes Fürstenrecht

& 48. Die Form des Thronfolgeverzichts. 409 
eventuellen Verzichtswillen schließen. Aber nur der Vater 
gibt die Erklärung ab und nicht auch die Nachkommen. 
Unter ihnen ist ein volljähriger Sohn. Eine Erklärung des- 
selben liegt nicht vor. Aus der Erklärung des Vaters kann 
aber nicht auf einen gleichen Willen dieses Sohnes geschlossen 
werden. 
2. a) Nun folgt aber auch eine Erklärung des volljährigen 
Sohnes'!). Er erklärt, daß er, von seinem Vater aufgefordert, 
seine Einwilligung erteile a) zur Aufhebung des fideikom- 
missarischen Verbandes, welcher auf den in diesem Staate ge- 
legenen Familiengütern ruhe, 8) dazu, daß das Kapital, 
welches seinem Vater für jene Güter gezahlt werde, in Über- 
einstimmung mit einer gleichzeitigen Erklärung seines Vaters 
in einem anzukaufenden Güterkomplex angelegt und dieser 
zum Fideikommiß gemacht werde. Die Erklärung des Sohnes 
übergibt der Vater dem anderen Vertragsteil. 
b) Hier ist gewiß konkludent, daß der Sohn diese Er- 
klärung nicht bloß seinem Vater, sondern gegenüber dem 
anderen Teile abgeben, somit sich binden wollte, aber die 
Erklärung bezieht sich lediglich auf die Gutsabtretung und 
das Entgelt hierfür. Met Sicherheit kann aus ihr nicht fest- 
gestellt werden, daß der Sohn a) eventuell auf sein Sukzessions- 
recht verzichten wollte und ß) wenn er es wollte, dies ver- 
tragsmäßig, d. h. nicht frei widerruflich tun wollte. Im 
äußersten Falle könnte nur angenommen werden, daß der 
Wille des Sohnes dahin ging, eventuell zu verzichten, aber 
sich Widerruf desselben unter der Bereitwilligkeit vorzube- 
halten, alles von der anderen Seite außer jener Widerlage 
Geleistete zurückzuerstatten. A. M. das Rechtsgutachten be- 
züglich der Herzogtümer Schleswig u. s. w., erstattet auf 
Grund königlichen Erlasses vom 14. Dezember 1864 am 
11. September 1865 (erschienen 1866) S. 125. 
C. Eine Form stillschweigenden Thronfolgeverzichts stellt 
insbesondere das Unierlassen einer Rechtsverwahrung gegen 
ein Staats- oder Hausgesetz dar, welches den Sukzessions- 
1) Siehe dazu Rechtsgutachten bezüglich der Herzogtümer Schleswig 
u. s. w. erstattet vom Kronsyndikat (1866) 8. 118.
	        
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