452 8653. Primogenitur, Linealfolge und Parteiwille im Thronfolgerecht,
h) Primogenitur, Linealfolge und Parteiwilleim Thronfolgerecht,
& 53.
Am Schlusse der Darstellung des Thronfolgerechtes an-
gelangt, vermögen wir als Charakteristika desselben zwei
Prinzipien noch aufzustellen.
I. Verlust vorhandenen Throninnehabungs- bezw. Thron-
anwärterrechts wider Willen des Berechtigten beschränkt die
Haus- und Staatsrechtsordnung auf das äußerste Maß; Be-
endigung von Throninnehabung und Thronanwartschaft mit
Willen des Berechtigten gestattet sie sogar mit Durchbrechung
von Primogenitur- und Linealfolgeprinzip. Ausnahmsweise
räumt sie dem Parteiwillen die Befugnis ein, die Entstehung
von Anwartschaftsrechten Dritter zu verhindern (Verzichte
zum Nachteil noch unerzeugter bezw. noch unempfangener
Nachkommenschaft).
U. A. Das Prinzip der Linealfolge geht dem Primogenitur-
prinzipe nach. Wird letzteres durchbrochen, so wird es so-
bald als möglich wiederhergestellt. Verliert die ältere Linie
wider Willen die Krone, so kehrt letztere, sobald es die
Umstände erlauben, wieder zu ihr zurück, Wird Rückkehr
der Krone zur älteren Linie möglich, so hört Zugehörigkeit
derselben zur jüngeren Linie auf. Primogenitur unterbricht
Linealfolge; nicht schließt Linealfolge Primogeniturprinzip
aus. Linealfolge im Verhältnis zum Erstgeburtsgrundsatze
heißt nur: die Krone springt nicht auf den Lebensältern der
jüngeren Linie, vom älteren auf den jüngeren Bruder über;
nicht aber bedeutet sie: ausgeschlossen ist ein Zurückspringen
von der jüngeren Linie auf den älteren Zweig, von dem
Lebensälteren der zweiten Linie auf den Lebensjüngeren
der ersten. Die Linealfolge wurde nicht eingeführt, um eine
Rückkehr der Krone in die ältere Linie, sondern um einen
Fortschritt der Krone in eine jüngere Linie vor freiwilligem
oder natürlichem Ausscheiden der älteren zu verhindern. Das
oberste Prinzip ist: die ältere Linie herrscht; sowie also
wieder eine ältere Linie, als die regierende, vorhanden ist, kehrt
zu ihr von selbst die Krone zurück; das Eintrittsrecht der