Full text: Modernes Fürstenrecht

8 657. Der Begriff der vormals regierenden Familie. Ph) 
II. Aus dem Erörterten ergibt sich eine wichtige Konsequenz 
für den Begriff des ehemals regierenden Hauses: Auch dann 
est eine fürsikiche Familie eine vormals regierende, wenn die- 
selbe vor dem Aufhören der Regierung des leixten regierenden 
Herrn lediglich aus nicht sukzessionsberechtigten Mitgliedern 
von Nebenlinien bestand und der letzte regierende Herr dadurch 
zu regieren aufhörte, da/s er mit Tod abgeht. In diesem Falle 
hören die Nebenlinien nicht auf, Bestandteile einer regieren- 
den Familie zu bilden, ehe sie Bestandteile einer solchen 
geworden sind, sondern sie hören lediglich auf, Mitglieder 
einer regierenden Familie zu sein, ehe sie regierende Linie, 
Hauptlinie, einer solchen wurden. Das erfordert aber nicht 
das Wesen der Zugehörigkeit zu einer regierenden Familie, 
daß man Mitglied der Linie war, aus welcher der (letzte) 
regierende Herr hervorging; es genügt, wenn man einer 
nichtregierenden Nebenlinie angehörte, einer Nebenlinie, die 
niemals Regierungsrechte besessen hat, also vormals nie 
selbst regierte. Die Nebenlinie eines regierenden Hauses, 
welche selbst niemals regiert hat, kann sofort mit Aufhören 
der Regierungseigenschaft der Familie Hauptlinie der letzteren 
als vormals regierender Familie werden. 
A. Gesetzt den Fall, der letzte Kurfürst von Hessen 
(gest. 6. Januar 1875), welcher bekanntlich keine ebenbürtige 
Deszendenz hinterließ, wäre ım Kampfe gegen Preußen. ge- 
fallen, so würde bei der Vernichtung des hessischen Kur- 
staates, also bei Entthronung des kurfürstlichen Hauses dieses 
nur aus drei Linien bestanden haben, welche selbst nie vorher 
regierten, nie Regierungsrechte besessen, der Rumpenheimer 
und den beiden Philippstaler Linien. Dadurch wäre aber 
nicht ausgeschlossen gewesen, daß sie nunmehr als Linien 
eines ehemals regierenden Hauses galten. Dadurch, daß es 
der Nebenlinie eines regierenden Hauses versagt blieb, re- 
gierende, also Hauptlinie dieses Hauses zu werden, sie also 
selbst niemals regierte, "ist nicht ausgeschlossen, daß sie nach 
Aufhören der Regierungsmöglichkeit mit dem Abgange des 
letzten regierenden”Herrn der Hauptlinie nunmehr als Linie 
und zwar als Hauptlinie, selbständige Linie, d. h. nicht mehr 
Nebenlinie, eines ehemals regierenden Hauses, somit als ehe-
	        
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