J. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München
Rehm, Dr. Hermann, Universitäts-Professor in Strassburg i. E.
Die Bilanzen der Aktiengesellschaften, Gesellschaften m.b.H.,
Kommanditgesellschaften auf Aktien, eingetr. Genossen-
schaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hypo-
theken- und Notenbanken und Handelsgesellschaften
überhaupt nach deutschem und österreichischem Handels-,
Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht. Lex. 8°. (XX, 938 S.)
Brosch. Mk. 27.—, in Halbfranz geb. Mk. 30.—.
Aus Urteilen:
Deutsche Juristenzeitung 1903, Nr, 21:
Mit grossem Verständnis behandelt Rehms Werk alle Bilanzfragen vom buch-
technischen, zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Standpunkte. Es enthält eine wahre
Fundgrube zur Lösung von Einzelfragen auf diesem wichtigen Gebiete. Staub,
Kölnische Zeitung Nr. 1069 v. 13. XI, 1903:
. Die Rehmsche Arbeit ist sonach von der allergrössten Bedeutung für die
Praxis, Sie wird jeder Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Handelsgesellschaft u. s. w.,
wie überhaupt jedermann, der sich mit dem Bilanzwesen zu befassen hat, sehr bald
ein unentbehrlicher Ratgeber werden.
Das Recht 1903, Nr. 23:
Das vorzügliche Werk wird der Praxis gute Dienste leisten. Nicht nur der
juristische Dozent und Praktiker wird dasselbe mit Vorteil benutzen, auch der Geschäfts-
mann, vor allem die Vorstände der grossen Handelsgesellschaften und Genossenschaften,
die Direktoren von Banken und Versicherungsgesellschaften werden in den oft so
schwierigen: und zweifelhaften Fragen gesetzmässiger und sachlich zutreffender Bilan-
zierung hier einen zuverlässigen und gewissenhaften Ratgeber finden, der sie nicht
leicht in einem Falle im Stiche lässt,
Reichsgerichtsrat Düringer.
Literar. Mitteilungen d. Annalen des Deutschen Reichs 1903, Nr. 12:
. . Die Beurteilung des Werkes muss rückhaltlos anerkennen, dass die
schwierige und wichtige Materie hier mit einer Vielseitigkeit und Gründlichkeit be-
arbeitet ist, die ihresgleichen sucht,
Deutsche Thonindustrie-Zeitung Nr. 148 v. 15. X. 1903:
. „ Der Wert des Buches liegt aber nicht allein in der Vielseitigkeit seines
Inhalts, sondern ebensosehr darin, dass es nicht etwa ausschliesslich für den Juristen
geschrieben worden ist; sondern dass es sich vielmehr an alle diejenigen Kreise wendet,
welche durch das Berufsleben mit dem Bilanzrecht zu tun haben. Das bedeutende
Werk darf deshalb Anspruch darauf erheben, in der Bibliothek keiner einigermassen
bedeutenden Handelsfirma zu fehlen, wie wir es denn auch nicht unterlassen wollen,
dem Verfasser des Werkes für seine verdienstvolle Arbeit unsere volle Anerkennung
auszusprechen.
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