Full text: Modernes Fürstenrecht

Deutsche Arbeitgeber-Zeitung 1903, Nr. 52: 
e .. muss dieses Buch, das wohl bald in keiner Bibliothek eines bedeutenderen 
Kaufmanns oder einer Erwerbsgesellschaft fehlen wird, und das geeignet ist, jeden 
auftauchenden Zweifel bei einer Bilanzierung zu beheben, aufs angelegentlichste und 
beste empfohlen werden. 
Deutsches Handelsmuseum 1904, Nr. I: 
oe . . Von diesen hohen Gesichtspunkten aus, vom privat- wie Öffentlichrecht- 
lichen, behandelt Professor Rehm in dem Werke das schwierige, so vielfach verwickelte 
Bilanzrecht, Mit umfassender Belesenheit in der bezüglichen juristischen und volks- 
wirtschaftlichen Literatur, mit durchdringendem Scharfsinn, hat er ein standard work 
geschaffen... . 
Handels-Akademie 1903, Heft 47: 
e .. Dieses Buch hat in der ganzen kaufmännischen Literatur hinsichtlich 
seiner Gründlichkeit und Vielseitigkeit nicht seinesgleichen. Es ist zur Erläuterung 
reich mit Schematas und Tabellen durchsetzt. Obwohl es in der Hauptsache für 
Juristen bestimmt ist, so werden kommerziell und juridisch vorgebildete leitende Per- 
sonen des Kaufmannsstandes es mit vielem Gewinn benützen können, denn die Deat- 
lichkeit des Verfassers lässt nirgends etwas zu wünschen übrig. 
Zeitschrift für Aktiengesellschaften, XI. Jahrg. Nr. 2: 
e . . Der äussere Eindruck, den Rehms Werk macht, ist ein bedeutender, die 
umfassendste Arbeit, die über das Bilanzwesen jemals geschrieben worden ist, hegt 
vor. ... Alles ist breit und tief erörtert und der Verfasser zeigt sich nicht nur 
als Meister des rechtlichen, sondern auch des technischen Teiles. Seine Fachkennt- 
nisse wetteifern mit dem allenthalben angewandten riesenhaften Fleiss. ... . 
Der Haupttreffer Nr. 40 v. 16. XI. 1903: 
.. . eines umfassenden gewaltigen Werkes, welches nicht nur unser ganzes 
Interesse, sondern unsere rückhaltlose Bewunderung wegen der Gründlichkeit und 
Gediegenheit in der Behandlung der Materie geradezu herausfordrtt. .. Wir 
müssen ganz speziell darauf hinweisen, dass Rehms Arbeit in jeder Frage er- 
schöpfende Erklärung und Aufklärung bietet und daher eine fühlbar gewesene Lücke 
ausfüllt und dass dasselbe für Verwaltungen wie für Buchführer geradezu unentbehr- 
lich ist. Jeder, der mit Bilanzen zu tun hat und sie versteht, ein anderer, der bisher 
wohl solche nach dem Herkommen aufgestellt hat, ohne sich für die Begründung der 
einzelnen Ziffern, für die Konsequenzen so recht interessiert zu haben, alle werden 
gut tun, sich Rehm zum Freund und Ratgeber zu wählen. ... 
  
Rehm, Dr. Hermann, Universitäts-Professor in Strassburg i. E 
Die Reichsfinanzreform, ihre Gründe und ihre Durch- 
führung. 1903. (41 S) Mk. 1.—.,
	        
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