8 30.
8 31.
8 32.
8 33.
8 34.
8 35.
8 36.
8 37,
8 38.
Inhaltsverzeichnis. IX
Beite
schehen. Thron- und Thronfolgeverzicht, insbesondere Prin-
zessinnenverzicht. Abänderung des Familiennamens (An-
nahme eines bürgerlichen Namens). Entlassung aus dem
Staatsverband, Niederlassung in einem anderen Staste . . 274
e) Entziehung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich unzulässig
gegenüber Agnaten. Ausnahmen: Vorbehalt bei Erwerb der
Mitgliedschaft, durch Reichsgesetz, auf völkerrechtlichem
Wege. Die Entziehung von Titel und Rang gegen Mit-
glieder und frühere Mitglieder. Nur bei Mitgliedern engerer
Bedeutung reicht hierzu Verfügung des Familienhauptes
allein aus; sonst ist nach gemeinem Fürstenrecht Zustimmung
der volljährigen Agnaten notwendig. -. - - 2 2 2... 297
f) Verjährung kein Verlustgrund.. . . 308
g) Beendigung der Stellung als Dyuasi. Völkerrechtlicher
Untergang des Btaates . . 309
2. Die Beziehung der Verlustgrände zu "der "Mitgliedschaft
weiteren oder engeren Sinne. Vermählung und Thronbe-
steigung Erwerbe- und Verlustgründe zugleich . . . . . „ 312
Die Entscheidung von Mitgliedschaftsstreitigkeiten.
Kein Schutz aus B.G.B. 8 12. Positive und negative Fest-
stellungsklage. Unterschied von den Thronfolgestreitigkeiten.
Schiedsgerichtliche Entscheidung. Bundesrat, Folgen der rechts-
kräftigen Entscheidung . » » » 02 222 ee... 8313
D. Das Vermögensrecht der regierenden Familien.
1. Allgemeines. Unterschied zwischen Art. 57 und 58 des E.G.
BGB. ... > +.
2. Die einzelnen Vermögensmassen,
a) Das Hausvermögen. Hausgut und Hausfideikommiß.
Domänen-Hausfideikommiß undeinfaches Hausfideikommiß,.
Schatull- und Kabinettegüter. Hof-Kammer- und Staats-
Kammergüter. Fideikommisse des Gesamt- und des Spezial-
hauses. Rechtliche Natur des Domänen-Hausfideikommiß.
Beendigung des Eigentums des Hauses am Domänengut
bei Untergang des Staates (Einverleibung). Entschädigungs-
ansprüche. Rechtliche Natur der Vereinbarungen über
das Domänengut zwischen Haus und Ständen . . . . 324
b) Das Privatvermögen der Hausmitglieder. Vormundschaft 338
3. Die vermögensrechtlichen Ansprüche der Familienmitglieder
gegen Staat, Haus oder Fürst. Natur der Zivilliste. Be-