Full text: Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

68 in. 5. Blinde und Taubstunime, 
Die Zählung ergab die Anwesenheit von 17818 männlichen und 16516 weiblichen, 
zusammen von 34334 Blinden; 373 derselben waren ausserhalb der Reichsgrenzen 
geboren. Auf je 10000 Einwohner kamen durchschnittlich 6,0 ortsgebürtige und 6,1 
ortsanwesende blinde Personen. Im Jahre 1871 hatte sich diese Durchschnittsziffer noch 
auf 8,8 gestellt, es ist also seitdem eine beträchtliche Abnahme der Blindheit im Ver- 
hältnis zur Bevölkerung zu verzeichnen. (Vgl. die bildl. Darstellung auf Taf. 21.) 
Über die örtliche Verbreitung der Blindheit im Deutschen Reiche haben die 
Ermittelungen von 1900 folgendes ergeben. Relativ stark verbreitet ist das Ge-, 
brechen unter der Bevölkerung Mecklenburgs und nahezu sämtlicher rechtselbischen 
preussischen Bezirke, ganz besonders der östlichen. Dieses zusammenhängende Gebiet 
grösserer Blindenhäufigkeit setzt sich über einen Teil von Sachsen und über die ge- 
birgigen Teile Thüringens und des übrigen Mitteldeutschlands bis nach Westfalen 
hin fort. Viel weniger heimgesucht sind fast alle nordwestdeutschen und süddeutschen 
Reichsgebiete, abgesehen von einer Anzahl in diese Zonen geringer Blindenhäufigkeit 
eingesprengter Distrikte mit hoher Blindenhäufigkeit. j 
(Vgl. die Tabelle auf S. 67.) 
Die viel geringere Höhe der Blindenziffern in den städtischen Gremeinden 
sämtlicher Bundesstaaten gegenüber den Landgemeinden erklärt sich wohl aus den 
besseren gesundheitlichen Einrichtungen der Städte, sowie daraus, dass sich unter der 
Bevölkerung namentlich der: grossen und der Industriestädte viele von dem platten 
Lande zugezogene arbeitskräftige Personen finden, welche fast ausnahmslos den 
jüngeren, der Erblindung weniger ausgesetzten Altersstufen angehören, denn die 
Blindheit ist ganz vorwiegend ein Gebrechen des späteren Lebensalters; nahezu 60), 
der im Jahre 1900 gezählten Blinden waren über 50 Jahre und etwa 44°/, mehr als 
60 Jahre alt. 
Bis ungefähr zum 40. Lebensjahre hältsich die Blindenhäufigkeit in ziemlich mässigen 
Grenzen, um in den späteren Altersstufen einen wesentlich beschleunigten Anstieg zu 
nehmen. Auffällig gering erscheint die Besetzung der ersten Altersklassen bis zu 5 
Jahren, trotzdem die eiterige‘ Augenentzündung der Neugeborenen eine der haupt- 
sächlichsten Entstehungsursachen der Blindheit bildet. Es geht daraus hervor, dass 
die Biindgeborenen nur einen mässigen Bruchteii aller Blinden ausmachen können. 
Unter den Erblindungsursachen in den höheren Altersklassen nehmen die Verletzungen 
des Augapfels, die ansteckenden Bindehautkatarrhe der Erwachsenen (Granulose) und 
die Erkrankungen des inneren Auges die erste Stelle ein. . 
Viel stärker als die Blindheit ist im Reiche die Taubstummbheit verbreitet. 
Im Jahre 1900 wurden im ganzen 48750 taubstumme Personen ermittelt; davon waren 
26368 männlichen und 22382 weiblichen Geschlechts, 586 waren im Ausland geboren. 
Auf je 10 000 Einwohner entfielen im Durchschnitt 8,4 ortsgebürtige und 8,6 orts- 
anwesende Taubstumme (vgl. die Tabelle auf Seite 66). 
Im Gegensatz zur Blindheit, welche, wie oben erwähnt ist, mehr im höheren Alter 
auftritt, fällt der Beginn der 'Taubstummheit, soweit die ihr zugrunde liegende Tawb- 
heit nicht überhaupt angeboren ist, vorwiegend in die ersten Lebensjahre. Von 45554 
Personen, bei denen die zeitliche Entstehung des Gebrechens festgestellt werden 
konnte, waren nicht weniger als 37/693 seit frühester Kindheit taubstumm und 7861 
zwischen dem 2. und ungefähr dem 7. Lebensjahre taubstumm geworden. Die nach 
Vollendung des /. Lebensjahres auftretende Taubheit hat aus natürlichen Gründen in 
der Regel nicht mehr 'Taubstummheit im Gefolge. Unter den im Deutschen Reiche 
vertretenen Volksrassen sind die Personen slavischen und semitischen Stammes weit 
mehr von Taubstummheit und Blindheit bedroht als die von reindeutscher Abstammung. 
Das Überwiegen beider Gebrechen unter den Juden wird darauf zurückgeführt, dass 
Ehen unter Blutsverwandten bei ihnen besonders häufig vorkommen. | 
Wie aus. der bildlichen Darstellung auf Taf. 21 ersichtlich ist, hat die Taub- 
stummheit ebenso wie die Blindheit seit 1871 an Häufigkeit bedeutend abgenommen.