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Hier lag nicht mehr res integra vor, wie 1887, wo der
Reichstag nicht versammelt war⁸⁷), sondern die preußische Staatsregierung
hatte bereits eine festbegrenzte Stellung eingenommen
durch Einbringung der Zollvorlage. Es war eine eigene Zumutung,
daß die preußische Staatsregierung, während im Reichstage
über ihre Vorlage verhandelt wurde und sie dort mit Entschiedenheit
dieselbe vertreten hatte, ihre Stellung auf Grund
von Beschlüssen des preußischen Abgeordnetenhauses ändern sollte.
⁸⁷) efr. „Die Post“ vom 24. Juni 1902.
Bismarcks Staatsrecht. 18