Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und 
beigedrucktem Bundesinsiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 25. Oktober 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf v. Bismarck-Schönhausen. 
Abzeichen auf der Handelsflagge 
für die 
als Gffiziere des Beurlaubtenstandes u. s. w. der Warine 
angehörigen Schiffsführer. 
(Marine-Verordnungs-Blatt für 1896, Seite 183.) 
Ich will den Führern der deutschen Seehandelsschiffe, so- 
lange sie Offiziere des Beurlaubtenstandes Meiner Marine sind 
oder wenn dieselben früher als Seeoffiziere Meiner Marine an- 
gehört haben und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform 
verabschiedet worden sind, als Zeichen Meines besonderen Kaiserlichen 
Wohlwollens die Berechtigung verleihen, das Eiserne Kreuz auf 
der deutschen Handelsflagge nach dem Mir vorgelegten Muster zu 
führen. Die weiteren Ausführungsbestimmungen haben Sie zu 
erlassen. 
An Bord Meiner Nacht „Hohenzollern“. 
Wilhelmshaven, den 1. Juli 1896. 
Wil 4 e 
ilhelm v. Boetticher. 
An den Reichskanzler. 
Mit Bezug auf den Allerhöchsten Erlaß über die Führung 
des Eisernen Kreuzes auf der deutschen Handelsflagge vom 1. Juli 
dieses Jahres (Reichs-Gesetzblatt Seite 181) wird das von Seiner 
Majestät dem Kaiser genehmigte Muster der mit jenem Abzeichen 
versehenen Handelsflagge in der Anlage bekannt gegeben. 
Es beträgt: 
a. der Durchmesser des Eisernen Kreuzes % der Höhe 
der Flagge; 
b. die Höhe der in den schwarzen und in den roten Streifen 
der Flagge übergreifenden Teile des Eisernen Kreuzes 
½ des Durchmessers des letzteren;
	        
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