Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

V. Abschn. Landwehrordnung. 107 
e) beim Verziehen nach einem andern Landwehr-Bataillons-Bezirk, 
bei den Kompagnien auch beim Verziehen in einen andern 
Kompagniebezirk desselben Bataillons. 
Bei jeder Streichung ist unter „Bemerkungen“ der Grund anzuführen. 
Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zum Dienste einberufen 
werden, werden in den Landwehr-Stammrollen nicht gestrichen. Die 
Truppentheile überweisen sie stets demjenigen Landwehrbezirks-Kommando, 
in dessen Kontrole sie vor der Einberufung gestanden. Sind sie nach einem 
andern Landwehr-Bataillons-Bezirk entlassen, so erfolgt ihre nachträgliche 
Ueberweisung dorthin durch vorbezeichnetes Landwehrbezirks-Kommando 
und dann die Streichung. 
§. 8. In Kontrollisten werden geführt: 
a) die vorläufig in die Heimath beurlaubten Rekruten (hier sind die 
Vorstellungslisten stellvertretend)t 
b) die vorläufig in die Heimath beurlaubten Freiwilligen (hier ge- 
nügen namentliche Listen): 
J0) die bis zur Entscheidung über ihr ferneres Militärverhältniß zur 
Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften; 
d) die Ersatz-Reservisten I. Klasse. 
Die unter c) bezeichneten Mannschaften werden jahrgangsweise getreunt 
geführt. Nach erfolgter und gültiger Entscheidung werden sie in diesen 
Kontrollisten gestrichen und eventuell in die Landwehrstammrollen oder in 
die Kontrollisten der Ersatzreserve I. Klasse ausgenommen. 
Die Kontrollisten der Ersatzreserve I. Klasse werden nach Jahrgängen 
getreunt geführt. Ersatz-Reservisten I. Klasse, welche ins Ausland verziehen, 
werden stets der im §. 15, 3 der Kontrolordnung bezeichneten Landwehr- 
behörde überwiesen. Bei Einberufungen werden sie vorläufig in den Kon- 
trollisten nicht gestrichen. 
§. 9. Die Hülfslisten bilden die Grundlage zur Einberufung im 
Mobilmachungsfalle. Sie werden beim Landwehrbezirks-Kommando und 
bei den Landwehrkompagnien ganz übereinstimmend geführt. 
Hülfsliste A enthält die in den Landwehrstammrollen geführten zur 
# Einberufung disponiblen Mannschaften (mit Ausnahme 
der in Hülfliste B geführten):t # 
B enthält die Beurlaubten der Eisenbahntruppen, soweit sie 
im Eisenbahndienste angestellt sind, und das vom Waffen- 
dienste zurückgestellte Eisenbahnpersonal; 
C enthält die hinter die älteste Jahresklasse der Reserve 
Zurückgestellten; 
D die hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr Zurück- 
gestellten; 
E enthält die außer Kontrole Befindlichen. 
Jeder Mann wird nur in einer Hülfsliste geführt. In E wird jeder 
Mann aufgenommen, der sich innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Ueber- 
weisung nicht anmeldet. Er wird jedoch sofort in eine andere Hülfsliste 
übertragen, sobald er in regelmäßige Kontrole tritt. 
In der Hülfsliste A werden die Mannschaften so zusammengestellt 
in Gruppen, daß diese auf demselben Wege einzubeordern sind. In B 
werden die Mannschaften nach Bahnverwaltungen getrennt geführt. " 
Die einzelnen Abtheilungen erhalten besondere Ziffern, werden in 
sich mit laufenden Nummern versehen und müssen einzeln zu versenden sein.
	        
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