V. Abschn. Landwehrordnung. 107
e) beim Verziehen nach einem andern Landwehr-Bataillons-Bezirk,
bei den Kompagnien auch beim Verziehen in einen andern
Kompagniebezirk desselben Bataillons.
Bei jeder Streichung ist unter „Bemerkungen“ der Grund anzuführen.
Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zum Dienste einberufen
werden, werden in den Landwehr-Stammrollen nicht gestrichen. Die
Truppentheile überweisen sie stets demjenigen Landwehrbezirks-Kommando,
in dessen Kontrole sie vor der Einberufung gestanden. Sind sie nach einem
andern Landwehr-Bataillons-Bezirk entlassen, so erfolgt ihre nachträgliche
Ueberweisung dorthin durch vorbezeichnetes Landwehrbezirks-Kommando
und dann die Streichung.
§. 8. In Kontrollisten werden geführt:
a) die vorläufig in die Heimath beurlaubten Rekruten (hier sind die
Vorstellungslisten stellvertretend)t
b) die vorläufig in die Heimath beurlaubten Freiwilligen (hier ge-
nügen namentliche Listen):
J0) die bis zur Entscheidung über ihr ferneres Militärverhältniß zur
Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften;
d) die Ersatz-Reservisten I. Klasse.
Die unter c) bezeichneten Mannschaften werden jahrgangsweise getreunt
geführt. Nach erfolgter und gültiger Entscheidung werden sie in diesen
Kontrollisten gestrichen und eventuell in die Landwehrstammrollen oder in
die Kontrollisten der Ersatzreserve I. Klasse ausgenommen.
Die Kontrollisten der Ersatzreserve I. Klasse werden nach Jahrgängen
getreunt geführt. Ersatz-Reservisten I. Klasse, welche ins Ausland verziehen,
werden stets der im §. 15, 3 der Kontrolordnung bezeichneten Landwehr-
behörde überwiesen. Bei Einberufungen werden sie vorläufig in den Kon-
trollisten nicht gestrichen.
§. 9. Die Hülfslisten bilden die Grundlage zur Einberufung im
Mobilmachungsfalle. Sie werden beim Landwehrbezirks-Kommando und
bei den Landwehrkompagnien ganz übereinstimmend geführt.
Hülfsliste A enthält die in den Landwehrstammrollen geführten zur
# Einberufung disponiblen Mannschaften (mit Ausnahme
der in Hülfliste B geführten):t #
B enthält die Beurlaubten der Eisenbahntruppen, soweit sie
im Eisenbahndienste angestellt sind, und das vom Waffen-
dienste zurückgestellte Eisenbahnpersonal;
C enthält die hinter die älteste Jahresklasse der Reserve
Zurückgestellten;
D die hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr Zurück-
gestellten;
E enthält die außer Kontrole Befindlichen.
Jeder Mann wird nur in einer Hülfsliste geführt. In E wird jeder
Mann aufgenommen, der sich innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Ueber-
weisung nicht anmeldet. Er wird jedoch sofort in eine andere Hülfsliste
übertragen, sobald er in regelmäßige Kontrole tritt.
In der Hülfsliste A werden die Mannschaften so zusammengestellt
in Gruppen, daß diese auf demselben Wege einzubeordern sind. In B
werden die Mannschaften nach Bahnverwaltungen getrennt geführt. "
Die einzelnen Abtheilungen erhalten besondere Ziffern, werden in
sich mit laufenden Nummern versehen und müssen einzeln zu versenden sein.