Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

IV. Abschn. Die Militärbildungsanstalten. 193 
fanterieregiments alljährlich 1 Lieutenant vor, welcher befähigt ist, Militär- 
zeichnen und Terrainlehre, oder Dienstlehre, oder Gymnastik zu lehren. 
2. Sowohl in den Verzeichnissen, welche die Vorschläge enthalten, wie 
in jenen sich freiwillig meldender Offiziere dürfen nur solche Lieutenants 
aufgenommen werden, deren Rangverhältnisse eine 4 Jahre dauernde 
Kommandirung voraussetzen lassen; dann müssen sie mindestens 2 Jahre 
in ber Truppe gedient haben; auch dürfen sie nicht anderwärts komman- 
irt sein. Z 
3. Diese Zusammenstellungen müssen bis zum 1. Februar beim Kriegs- 
ministerium in Einlauf kommen. » 
4. Die Ablösung geschieht in der Regel am Ende des Studien- 
jahres, d. i. Ende März. 
Leidet die Kriegsschule Mangel an etatirten Aufsichtsoffizieren, so 
kann die Inspektion der Militärbildungsanstalten die Kommandirung von 
Reservéaufsichtsoffizieren beantragen. Diese treten am 1. Oktober 
ein; doch gebührt ihnen keine Dienstzulage. 
(Administrative Bestimmungen. Die Kriegsschüler werden auf die 
Dauer ihrer Studien in der Kriegsschule mit der erforderlichen Bekleidung und 
Ausrüstung von ihren Stammabtheilungen versehen. (Prov. Vorschr. über die 
Bekleid. §. 8). 
Die in die Kriegsschule kommandirten Unteroffiziere haben ihre Löhnungs- 
sowie die in Geld zu vergütenden Naturalverpflegungskompetenzen bei der Kriegs- 
schule vorschüßlich zu empfangen rc. 
Bei den Stammabtheilungen werden die Kriegsschüler als „kommandirt“ an 
der Verpflegsstärke in Abrechnung gebracht. (K.-M.= R. v. 15. Septbr. 1872, 
Nr. 18226.) 
Marsch= und Transportkosten für die von den Truppentheilen in die Kriegs- 
schule beorderten Unteroffiziere sind vorschußweise zu bezahlen und zu liquidiren. 
(K.-M.-R. v. 16. Novbr. 1873, Nr. 20686.) 
Die zur Kriegsschule Einberufenen, sowie die aus derselben Zurückkehrenden 
erhalten Umzugskosten nach V.-Bl. 1872, Nr. 14, Beil. 12 und K.-M.-R. vom 
11. Juni 1872, Nr. 10176. 
Die Reisekosten, Umzugsentschädigungen und Tagegelder für die an die Militär- 
bildungsanstalten versetzten und kommandirten Offiziere werden von der Inspektion 
der Militärbildungsanstalten liguidirt. (K.-M.-R. v. 3. April 1874, Nr. 23640.) 
Stand: 1 Stabsoffizier der Infanterie, Direktor; 6 Aufsichtsoffiziere 
ans dem Stande der Truppen; 
1 Hausmeister; 2 Portiers; 1 Schreibgehülfe; 12 Hausdiener. 
Statistisches. 
Persönliche Ausgabhben 106500 Mark 
Zulage für 6 Aussichtsoffiziere je 432 Marrk 2592 „ 
Sächliche und vermischte Ausgaben. 
Bekleidung und Ausrüstucg 120 Mark 
Bedürfnisse für besondere Unterrichtszweige 3220 „ 
Unterhalt der Utensilien. 22700 „ 
Beheizung, Beleuchtung und Reinigung 7200 „ 
Krankenpflgens 360 „ 
Praktische Uebugen 4900 „ 
18500 „ 
Bureaukosten und sonstige Ausgaben. .... . 180,, 
Reinhard, Heerwesen. 13
	        
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