196 2. Abthl. Die Formation der Armee.
E. Höhere Mathematik. I. Kurs. 190 Stunden. 1. Analysis.
a) Cursorische Repetition der niedern Analysis; b) Differentialrechnung
und ihre Anwendung; c) Integralrechnung und ihre Anwendung auf
geometrische Probleme. 2. Analytische Geometrie a) in der Ebene; b) im
aume.
F. Mechanik. I. Kurs. 32 Stunden. II. Kurs. 115 Stunden.
1. Geostatik. 2. Geodynamik. 3. Hydrostatik. 4. Hydrodynamik.
G. Geodäsie. II. Kurs. 70 Stunden. 1. Lehre von den Meßinstru-
menten. 2. Lehre von den Messungen. 3. Lehre von der Darstellung der
Aufnahme in Form von Karten und Plänen.
H. Physik. I. Kurs. 70 Stunden. 1. Einleitung. 2. Wärme.
3. Magnetismus. 4. Elektricität. 5. Galvanismus. 6. Das Licht. 7. Akustik.
I. Chemie. J. Kurs. 70 Stunden.
K. Französische Sprache. I. Kurs. 54 Stunden. Mündliche
und schriftliche Uebungen in Uebersetzen. Konversation. II. Kurs. 46 Stunden.
Uebersetzungen. Kono rsation. Geschichte der französischen Literatur.
L. Englische Sprache. I. Kurs. 54 Stunden. Formenlehre. Syntax.
Uebungen im Uebersetzen. II. Kurs 46 Stunden. Uebersetzungen mit gram-
matikalischen Erläuterungen. Konversation.
Reitunterricht für die Nichtberittenen wird während des Winter-
semesters wöchentlich zweimal bei der Equitationsanstalt ertheilt.
Stand: 1 Stabsoffizier der Artillerie oder des Ingenieurkorps,
Direktor, 3 Premierlieutenants, Lehrer;
1 Schreibgehilfe.
Statistisches:
Persönliche Ausgabggen 10440 Mark
Zulagen für die Lehrer je 432 Mrkk 1296 „
Sächliche und vermischte Ausgaben.
Unterhalt der Utensilen 400 Mark
Beheizung, Beleuchtung, Reinigung 2300 „
Unterrichtsbedürfnisse ..... 455 „
Praktische Uebunegen 900 „
« 4055 „
Bureaukosten und sonstige Ausgaben 230 „
4. Die Kriegsakademie.
Die Kriegsakademie hat den Charakter einer militärischen Hochschule,
bezweckt die höhere wissenschaftliche und praktische Ausbildung von Offi-
zieren aller Waffen, sowie deren Vorbildung für den Dienst im General-
stabe, der höheren Adjutantur und Heranbildung für das Lehrfach in
militärwissenschaftlichen Gegenständen.
Zur Aufnahme kann sich jeder Premier= oder Secondlientenant
melden, welcher mindestens 4 Offiziersdienstjahre zählt und in der Offi-
ziersprüfung die Note „besonders befähigt“ erlangt hat. Hiezu
kommen erforderliche Dienstkenntniß in der eigenen Waffe, tadellose Con-
duite, körperliche Tauglichkeit, rangirte ökonomische Verhältnisse und die
ernste Neigung zur höhern wissenschaftlichen Ausbildung. (K.-M.-R.
21. Juli 1867 Nr. 10603.) Kriegsschulabiturienten mit dem Prädikat