IV. Abschn. Die Militärbildungsanstalten. 197
„befähigt“ können nur dann Aufnahme finden, wenn sie sich nachmals
in wissenschaftlicher und dienstlicher Beziehung hervorragende Qualifikation
erworben haben. K.-M.-R. 11. Mai 1873 Nr. 8258.
Außerdem hat jeder Offizier, welcher in die Kriegsakademie eintreten
will, eine biographische Darstellung seines bisherigen Bildungsganges in
deutscher und französischer Sprache zu verfassen und in Vorlage zu bringen.
Dieselbe soll kurz, aber sorgfältig ausgearbeitet, den Standpunkt darlegen,
auf welchem der Aspirant in Ansehung seiner wissenschaftlichen Ausbildung
selbst zu stehen glaubt, daher einerseits die Bildungsmittel angeben, welche
der Betreffende genossen hat, anderseits die gewonnene Bildung dem Ur-
theilenden klar machen. So ist diese Darstellung nicht blos ein geschicht-
licher Abriß der Erziehung, Studien und Erfahrungen des Aspiranten,
sondern auch ein wissenschaftliches Resumé seiner Kenntnisse und An-
schauungen.
Unter den Bildungsmitteln sind nicht nur rein militärische, sondern
auch jene allgemeiner Natur, kurz alles, was die individuelle Entwickelung
des Aspiranten zu charakterisiren vermag, wie z. B. Reisen 2c. anzuführen.
In Beziehung auf seine militärischen Kenntnisse und Anschauungen
soll der Betreffende sich offen über seine bisherigen dienstlichen Erfahrungen
und Leistungen aussprechen und in kurzeu Umrissen ein Bild seines militär-
wissenschaftlichen Standpunktes vorführen. «
Kurze und hiebei gründliche Darstellungen werden zunächst die Mög-
lichkeit bieten, zu beurtheilen, ob der Aspirant das Wesentliche vom Un-
wesentlichen zu unterscheiden vermag und wie weit sein Auffassungsver-
mögen gereift und geläutert ist.
Dem Gesuche ist ein von dem Bewerber selbstständig angefertigter
Situationsplan beizulegen.
Selbstverfaßte schriftliche oder graphische Arbeiten in irgend welchem
wissenschaftlichen Fache — wenn auch nur im Konzepte oder in Bruch-
stücken — können der biographischen Darstellung beigelegt sein.
Alle Elaborate müssen den Charakter einer selbstständigen Arbeit
tragen, dürfen daher nicht etwa solche sein, welche früher unter Anleitung
eines Lehrers gefertigt wurden.
Plagiate und Kompilationen geben Veranlassung, den Aspiranten
zurückzuweisen.
Die Abtheilungskommandeure bringen diese biographische Darstellung
und Elaborate in Vorlage und sprechen sich im Begleitberichte über
Charaktereigenschaften, Bestrebungen und dienstliche Haltung der Aspiranten,
insbesondere ob sie den in Ziffer 4 der Beilage des K.-M.-R. v. 21. Juni
1867 V.-Bl. 18 gestellten Bedingungen vollkommen entsprechen, aus.
Offiziere, welche sich aus irgend einem Grunde nicht freiwillig melden,
aber die nöthigen Eigenschaften zur Aufnahme in die Kriegsakademie be-
sitzen, sollen zur Einreichung einer biographischen Darstellung 2c aufge-
fordert und gleich den sich meldenden Aspiranten behandelt werden.
Termin. Die Korpskommandos bringen die sämmtlichen Gesuche
der Aspiranten der unterstellten Abtheilungen mit den vorstehend ange-
ordneten Produkten und Begleitbericht bis längstens 1. September in Vor-
lage. Der Begleitbericht der Generalkommandos spricht sich positiv über
die Würdigkeit und Befähigung der Aspiranten aus.
Die Oberstudien= und Examinationskommission ermittelt auf Grund
der in Vorlage gekommenen Berichte und Produkte, welche Aspiranten zu