200 2. Abthl. Die Formation der Armee.
Die Unteroffiziers-Aspirantenschulen
sollen Gemeinen, welche gemäß ihrer Vorbildung zu der Erwartung be—
rechtigen, sie seinerzeit zu Unteroffizieren befördern zu können, sowohl in
Bezug auf die nöthigen Schulkenntnisse, als auch in dienstlicher und prak—
tischer Beziehung jenen Grad von Ausbildung geben, welchen sie in ihrem
Wirkungskreise als Unteroffiziere bedürfen.
Diese Schulen sollen, so weit thunlich (K.-M.-R. v. 27. Novbr. 1869,
Nr. 15584), eine solche Ausdehnung erhalten, daß jede Truppen-
abtheilung sich zu allen Zeiten in den Stand gesetzt sieht, den Formations=
und Mobilisirungsstand an Unteroffizieren ergänzen zu können. Hiernach
werden per Kompagnie, Eskadron und Batterie 6 Mann als Aspiranten
die Schule besuchen.
Am Sitze jeden Infanterie-, Kavalerie= oder Artillerieregiments, jeden
Jäger-, Pionier= und Trainbataillons besteht eine Unteroffiziers-Aspiranten-
schule; auch bei selbstständig detachirten Infanterie= oder Artilleriebataillonen
oder Abtheilungen.
Einzeln detachirte Kompagnien rc. kommandiren ihre Unteroffiziers-
aspiranten in die zunächst gelegene Schule ihrer Stammabtheilung.
Jede dieser Schulen steht unter der besondern Aufsicht eines vom
Abtheilungskommandeur zu bestimmenden Stabsoffiziers oder Hauptmanns.
Zur Unterrichtsertheilung jeder Schule für eine Infanterie-
oder Kavalerieabtheilung sind 1 Offizier und 1 Unteroffizier zu beordern;
übersteigt die Schülerzahl 40, so wird der Kurs in 2 Parallelklassen ge-
theilt und weitere 2 Lehrer verwendet.
Bei den Artillerieregimentern und Pionierbataillons ist wegen der
gröhern Zabl der Lehrgegenstände auch die Zahl der Lehrkräfte nach Bedarf
zu erhöhen.
Der Kurs für Infanterie und Kavalerie beginnt am 1. März und
endet am letzten Juli; jener für die Artillerie und die Pioniere am
1. Dezember und endet mit Beginn der Vorbereitungen zu den größern
Schießübungen auf dem Lechfelde.
Die als Lehrer kommandirten Offiziere und Unteroffiziere sind auf
die Dauer dieser Verwendung soweit thunlich von allen Garnisons= und
Abtheilungsdiensten zu befreien.
Die Unteroffiziersaspiranten verbleiben während dieses Lehr-
kurses im Verbande ihrer Kompagnien 2c., auch sind sie zum Garnisons-
dienst nur so weit beizuziehen, als dieses zu ihrer Ausbildung für ihren
künftigen Wirkungskreis förderlich ist. (Sie bilden hierzu gewöhnlich eine
geschlossene Abtheilung.)
Ferner sollen sie gemeinschaftlich in besondern Zimmern unter-
gebracht und daselbst der speziellen Aufsicht ihrer Lehrer unterstellt
werden.
Bei Auswahl der Schüler ist neben den nöthigen allgemeinen
Schulkenntnissen zu sehen auf Anstelligkeit in praktischer Beziehung und
Unbescholtenheit des Leumundes. Die Kompagniechefs machen die Vor-
schläge den Abtheilungskommandeuren, welche den Eintritt in die Schnle
verfügen. Bei gegebener Auswahl soll zunächst auf jene gegriffen werden,
welche beabsichtigen zu kapituliren und die Unteroffizierslaufbahn einzu-
agen.