Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

204 2. Abthl. Die Formation der Armee. 
b) die konstruktive und technische Vervollkommnung der in der 
Armee eingeführten Handfeuerwaffen und Munition, die Beur- 
theilung und Prüfung von Vorschlägen und neuen Erfindungen 
in dieser Richtung, endlich das Studium der analogen Ein- 
richtungen anderer Armeen. 
Die Schießschule steht unmittelbar unter dem Kriegsministerium. 
Der Direktor hat die Disziplinarstrafgewalt eines Regiments- 
kommandeurs. · 
Die Militärschießschule garnisonirt in Augsburg und nimmt den 
jährlichen Lehrkurs auf dem Lechfelde vor. 
Der Lehrkurs beginnt in jedem Jahre am 16. April und endet 
mit 13. August. 
Zu demselben werden abgestellt: 
per Infanterie= und Jägerbataillon 1 Lieutenant, 1 Sergent 
oder Unteroffizier, 1 Gefreiter oder Gemeiner; 
per Infanteriedivision 1 Hornist eines Infanterieregiments; 
1 Assistenzarzt (durch das Generalkommando des I. Armeekorps 
kommandirt). 
Grundbedingung für die Auswahl der zu Kommandirenden 
dienstliche und körperliche Befähigung, insbesondere scharfes Gesicht. 
(K.-M.-R. v. 5. März 1872, Nr. 5398.) Bei Beförderung oder Versetzung 
eines zum Lehrkurs kommandirten Offiziers oder Unteroffiziers ist der Schießkurs 
doch zu vollenden. 
Die Diener der zum Lehrkurs kommandirten Offiziere stehen außer Reih und 
Glied, sind jedoch zu den Schießübungen heranzuziehen und deßhalb wie die übrigen 
Mannschaften auszurüsten. 
Für jeden Mann sind mitzugeben: Kompetenznachweis (Soldbuch), Verzeichniß 
der Montur und Ausrüstung, Nationale mit Strafauszug. 
In administrativer Beziehung ist die Schießschule dem 3. Infanterieregiment 
zugewiesen. 
Bekleidung und Abnützung für die Stammmanschaften wird in Geld gewährt. 
(K.-M.-R. v. 4. Januar 1874, Nr. 165b.) In den Inspizirungsberichten hat be- 
züglich der bei der Schießschule im Scheibenschießen ausgebildeten Offiziere und 
Unteroffiziere Erwähnung zu geschehen.) 
Der Direktor der Militärschießschule reicht alljährlich nach Ablauf 
des Lehrkurses an die Generalkommandos über die vorgenommenen 
Uebungen und über die Qualifikation der kommandirt gewesenen Offiziere, 
Unteroffiziere und Mannschaften entsprechende Mittheilungen ein und be- 
richtet bis zum 15. Jannar dem Kriegsministerium über die Ergeb- 
nisse des Lehrkurses und über die allgemeine Thätigkeit der Anstalt 
während des vergangenen Jahres. 
Uniform und Ausrüstung wie die Infanterie. Auf den Epau- 
lettefeldern und Schulterklappen ein S. 
Stand: 1 Stabsoffizier, Direktor; 2 Hauptleute, Direktionsmit- 
glieder; 1 Zahlmeister; " 
1 Feldwebel, 3 Sergenten, 1 Unteroffizier, 2 Gefreite, 6 Gemeine; 
1 Büchsenmacher aus dem Civilstande gegen Tagegeld. 
Statistisches. 
Gehälter und Löhnungen nebst Tagegeld für den Büchsen- 
wlter * ¾ t Tge 15966 Mark
	        
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