VI. Abschn. Die Militärbildungsanstalten. 207
3 Trompeter, 35 Gefreite und Kapitulanten, 145 Gemeine; 1 Ge-
meiner, Beschlagschmied, 3 Handwerker, 235 Offiziers= und Dienstreitpferde.
Kommandirte: 17 Offiziere;
28 Gefreite und 17 Gemeine (Pferdewärter).
Die Lehrschmiede.
(V.-Bl. 1873, Nr. 43 und V.-Bl. 1875, Nr. 43.)
Ihr Zweck ist die gleichmäßige Heranbildung von Beschlagschmieden.
Militärischer Vorstand derselben ist ein Kavalerieoffizier vom Pensions-
stande (Stabsoffizier oder Rittmeister). Technischer Vorstand ein Stabs-
veterinär, welcher den Unterricht zu leiten hat. Demselben ist als Assistent
ein Veterinär I. oder II. Klasse beigegeben.
Der militärische Vorstand überwacht den Unterricht und übt über
das gesammte Personal die Disziplinarstrafgewalt eines detachirten Stabs-
offiziers aus. Er führt die Dienstsiegel.
Die Uebungskurse sind halbjährig und beginnen für die Mannschaften
der Truppenabtheilungen des I. Armeekorps am 1. Januar und 1. Juli,
für jene des II. Armeekorps am 1. April und 1. Oktober, so daß stets
nur die Hälfte der Schüler ausscheidet.
Als solche werden von jedem Kavalerie= und jedem Feldartillerieregi-
ment, dann von jedem Trainbataillon und der Equitationsanstalt aus dem
dienstbaren Stande an Gefreiten und Gemeinen je ein Schmied von Pro-
fession, welcher bereits als Beschlagschmied verwendet und mindestens
1 Jahr dienstpräsent war, kommandirt. Mannschaften, welche zu kapituliren
beabsichtigen, erhalten den Vorzug.
Die Schüler werden (K.-M.-R. 22. Februar 1874 Nr. 1280) in
einem eigenen Zimmer untergebracht. Zur militärischen Beaufsichtigung
derselben ist dem militärischen Vorstande ein Unteroffizier unterstellt,
welcher zum Etat der Lehrschmiede gehört und auch zur Besorgung der
Schreibgeschäfte 2c. verwendet wird.
Die Schüler haben am Tage vor Beginn des Lehrkurses einzutreffen
und sich bei dem Aufsichtsunteroffizier anzumelden.
Die Truppentheile übersenden 8 Tage vor Eintritt der Schüler die
Stammlistenauszüge, Kompetenznachweisungen und Verzeichnisse der mit-
gegebenen Ausrüstungs= und Bekleidungsstücke für jeden Abkommandirten
an das Kommando der Lehrschmiede.
Kommandirte, welche sich zur Ausbildung in der Lehrschmiede als
nicht qualifizirt erweisen, werden durch den militärischen Vorstand
dem Truppentheile zurückgesendet und von diesem sofort durch andere
ersetzt.
! btoerartige Fälle sind — genau erhoben — dem Kriegsministerium zur Anzeige
zu bringen, da bei vorliegendem Verschulden die Kosten von dem Veranlasser
zu tragen sind.)
Der Lehrschmiede sind für den Hufbeschlag die Pferde des 1. Train-
bataillons und einer der in München garnisonirenden Ekadrons des 3.
Chevaulegersregiments zugewiesen, deren Schmied zugleich als Vorschmied
verwendet wird.
Für Unterweisung der Schüler stehen die im Krankenstalle befindlichen
Pferde der beiden Eskadrons des 3. Chevaulegersregiments der Lehr-
schmiede zur Verfügung.