Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

208 2. Abthl. Die Formation der Armee. 
Zur Aufstellung und Konservirung der zum Unterrichte nöthigen ana- 
tomischen Präparate, Musterhufeisen, der pathologischen Sammlung, sowie 
zur Unterrichtsertheilung selbst ist ein in unmittelbarer Nähe der Schmiede 
gelegenes Zimmer zu verwenden. 
Die Lehrschmiede hat die Erlaubniß, den Hufbeschlag auch an Pferden 
von Privaten auszuüben. Aus dem Erträgnisse ist der kleine Handwerk- 
zeug zu unterhalten. 
Nach Maßgabe der Mehrung der Privatpraxis mindert sich die Bei- 
stellung von ärarialischem Pferdematerial. 
Jeder Lehrkurs schließt mit einer Prüfung. Diese erstreckt sich in 
theoretischer Beziehung auf den Bau und die Verrichtung der einzelnen 
Theile des Pferdehufes, die Behandlung der gewöhnlichen Hufkrankheiten 
und die Verbesserung abnormer Hufe, dann auf die Anfangsbehandlung 
bei Erkrankung an Kolik, sowie auf die Behandlung leichter äußerlicher 
Krankheiten und Verwundungen. 
Der praktische Theil der Prüfung umfaßt das Herrichten der 
Hufe zum Beschlage, das Schmieden von Hufeisen nach bestimmter Auf- 
gabe, das Aufrichten und Aufschlagen der Eisen auf gesunde Hufe. 
Diese Schlußprüfungen sind durch den Korpsveterinär vorzunehmen 
und berichtet derselbe über das Ergebniß. 
Jeder Freqentant erhält ein Zeugniß, welches außer der erworbenen 
Note (sehr gut, gut, mittelmäßig) noch ausspricht, ob er sich zum Eskadrons= 2c. 
Schmied eignet, oder zu welcher andern Verwendung er in Aussicht ge- 
nommen werden kann. 
Diese Zeugnisse werden den Truppentheilen zugestellt. (K.-M.-R. vom 
25. Mai 1874, Nr. 9155.) Die Zeugnisse unterzeichnet der Prüfungs- 
vorstand, der technische Vorstand und der Lehrer. 
Jeder zum Lehrkurs kommandirte Gefreite oder Gemeine bezieht 
monatlich 6 Mark Zulage. Wenn er die Schlußprüfung mit der Note 
„sehr gut“ bestanden, erhält er bis zur Ernennung zum Eskadrons= 2c. 
Schmied oder Unteroffizier aus dem Hufbeschlagfond monatlich 6 Mark. 
Gemeine werden überdieß nach ihrer Rückbeorderung zum Truppentheile 
zu Gefreiten ernannt und in die nächste bei der Eskadron 2c. erledigte 
Gefreitenzulage eingewiesen. 
Die mit geringerer Note Entlassenen erhalten monatlich 3 Mark Zu- 
lage; gire Ernennung zum Gefreiten bleibt dem Abtheilungskommandeur 
überlassen. 
Zunächst werden die in den Lehrschmieden ausgebildeten Mannschaften 
als Beschlaggehülfen verwendet, dabei aber so lange zum Waffen- 
dienste beigezogen, bis sie als Eskadrons= 2c. Schmiede funktioniren 
oder als solche wirklich ernannt sind. 
(In administrativer Beziehung ist die Lehrschmiede (incl. der Kommandirten) 
dem 1. Trainbataillon attachirt. Geld= und Naturalgebühren für die zur Lehr- 
schmiede Kommandirten werden bei ihren Stammtruppentheilen als erspart ver- 
rechnet. Die zur Lehrschmiede beorderten Mannschaften benutzen zur Hinreise die 
3. Fahrklasse der Eisenbahn. Die Kosten für die Hinreise werden vom Stamm- 
truppentheil, die für die Rückreise vom 1. Trainbataillon bezahlt und ligquddirt. 
Jedem an die Lehrschmiede kommandirten Manne sind mitzugeben: 1 Feldmütze, 
2 Waffenröcke (Sonntags= und Werktagsanzug), 1 Drillichrock, 2 Halsbinden, 
1 Reithose (den Kürassieren auch 1 Tuchhose), 1 Stallhose, 1 Mantel, 1 paar lederne 
Handschuhe, 1 Helm, 1 Säbel mit Koppel, 1 Söbelquaste, 1 paar Reitstiefel mit 
Anschnallsporen, 1 paar kurzschäftige Stiefel resp. Schuhe, 2 Hemden, 2 Unterhosen.)
	        
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