248 2. Abthl. Die Formation der Armee.
98 Assistenzärzte, davon 2 bei den Korpsgeneralärzten, 94 bei den
Truppen, 1 bei der Equitationsanstalt und 1 bei den Militärbildungs-
anstalten; 37 mit je 1080 und 61 mit je 900 Mark Gehalt.
2. Der Operationskurs
hat die Fortbildung und Uebung der Militärärzte in der Militärchirurgie
zum Zwecke. Er findet in der Regel 2mal jährlich, im Frühjahr und
Spätherbste, statt. Die Dauer des Kurses ist von der Reichhaltigkeit des
zur Verwendung und Benützung kommenden Materials abhängig, beläuft
sich aber zumeist auf 2 Monate. Derselbe befindet sich am Militärlazareth
zu München.
Die Unterrichtsfächer dieser Lehranstalt sind:
a) Topographische Anatomie und Operationslehre;
b) Kriegschirurgie und chirurgische Klinik;
c) Operationsübungen mit besonderer Rücksicht auf die im Felde
vorkommenden Eingriffe;
d) Verbandlehre und praktische Verbandübungen;
e) Vorträge über Transportmittel, Verbandplätze und Einschlägiges;
f) Vorträge über Einrichtung, Verpackung und Ausstellung der
Feldlazarethe und Feldapotheken;
8) Verpflegslehre der Truppen vom physiologischen Standpunkte
aus, und Militärhygiene.
Vorstand ist der jeweilige Korpsgeneralarzt des I. Armeekorps.
Docenten: ein Oberstabs= oder Stabsarzt, gleichzeitig Direktor und
Ordinarius der chirurgischen Abtheilung am Militärlazareth, und ein
Stabs= oder Assistenzarzt, den der erste Docent in Vorschlag bringt.
Hörer. Die Anzahl derselben bestimmt der Vorstand nach Maßgabe
des Krankenstandes und die Generalärzte wählen die Assistenzärzte ihres
Korpsbezirkes in der Art aus, daß nach und nach sämmtliche zu den
Uebungen gelangen. Erlaubt es der Dienst, so können auf Wunsch auch
Oberstabs= und Stabsärzte unter die Hörerzahl ausfgenommen werden.
(Assistenzärzte des Beurlaubtenstandes werden auf Antrag der Generalärzte
durch den Vorstand zugetheilt. Sie können erst dann zur Beförderung zum Stabs-
arzt in Vorschlag gebracht werden, wenn sie vorher freiwillig dem Operationskurse
vier Wochen angewohnt haben.)
Der Operationskurs ist in allen dienstlichen und ärztlichen Beziehungen
dem Kriegsministerium direkt unterstellt und reicht der Vorstand alle ein-
schlägigen Anträge und Berichte 2c. dahin ein.
Der Vorstand überwacht den gesammten Dienst und Gang des Unter-
richts der Anstalt. Der erste Dozent hat die Vorträge zu halten bezw.
die praktischen Uebungen zu leiten. Er ist auch für den Bestand und ge-
brauchsfähige Instandhaltung des Inventars der Anstalt verantworlich.
Der zweite Docent übernimmt, je nach Anweisung des ersten, einen Theil
der Unterrichtsaufgabe.
Die als Hörer kommandirten Aerzte sind verpflichtet sämmtlichen Vor-
trägen und Uebungen beizuwohnen.
Am Schlusse eines jeden Kurses ist von dem ersten Docenten ein
Bericht über den Gaug und die Resultate des Unterrichtes, nebst den von
den Hörern erworbenen Qualifikationsnoten an den Vorstand vorzulegen,