Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

I. Abschn. Einleitung. 317 
Wo die Dienstpflicht Strenge gebietet, erhöhe der Soldat diese nicht 
bis zur rohen Härte oder gar bis zur feigen Grausamkeit. 
Der Soldat muß gottesfürchtig, nüchtern, mäßig, in allen seinen 
Handlungen besonnen und kräftig sein. 
Berufen zur Aufrechthaltung der Gesetze sei er der erste, der sie 
achtet und befolgt. 
Den Kameraden gegenüber sei er verträglich und dienstwillig, gegen 
Untergebene höflich und leutselig, gegen Vorgesetzte ehrerbietig und gehorsam. 
Den Bürger, zu dessen Schutz er berufen ist, achte er und bestrebe 
sich mit den Eigenschaften des ausgebildeten Kriegers alle jene Tugenden 
zu wereiuigen, die ihn zu einem gesitteten und guten Bürger des Staates 
machen. 
Ganz besonders bestrebe er sich, die Gesetze und Gebräuche seines 
Standes zu ehren. Subordination und Mannszucht sind die Bindemittel 
des Körpers, von welchem er ein Glied ist und ohne welche dieser Körper 
ein regelloser Haufen wird, dessen Bestandtheile keinen Werth und keine 
Kraft haben. 
Um daher seine Bestimmung als Glied desselben erreichen zu können, 
ehre er Subordination und Mannszucht und sei ebenso stolz darauf, zu 
gehorchen als zu befehlen. 
  
B. Die Mannszucht; der Korpsgeist. 
Die Mannszucht besteht in der strengsten Unterwürfigkeit unter 
alle Gesetze, Verordnungen und Gewohnheiten des Dienstes. 
Wie sich in der Subordination das persönliche Verhältniß von Be- 
fehlenden und Gehorchenden ausdrückt, so verbreitet sich die Mannszucht 
über alles, was die unbedingte Befolgung aller Kriegsgesetze, aller den 
Dienst betreffenden Verordnungen und Gewohnheiten betrifft. Bei ihr 
verschwinden alle Rücksichten von Geburt, Rang und Blutsverwandtschaft; 
sie kennt nur den Buchstaben des Gesetzes. 
In der Hand der Vorgesetzten ist sie eine Gewalt, welche den folg- 
samen und tapfern Kriegsleuten ihre Obliegenheit vorzeichnet, die zweifel- 
haften und unsichern zurückhält und abschreckt, die fehlenden dagegen un- 
widerruflich bestraft. 
Daher muß der Vorgesetzte, will er Fehler in der Geburt ersticken, 
besonders auf die Gemüthseigenschaften, das Lebens= und Dienstalter Rück- 
sicht nehmen. Er muß die Mannszucht deßhalb in ihren Vorsichtsmaß- 
regeln mild und sorgsam, in ihren Zurechtweisungen kräftig aber gerecht, 
in Anwendung der Gewalt unbiegsam und unwiderstehlich handhaben. 
Gerechtigkeit, Unparteilichkeit, Beharrlichkeit auf wohl- 
überlegten Befehlen, sowie unnachsichtliche Bestrafung der Schuldigen sind 
die wirksamsten Mittel, die Mannszucht aufrecht zu erhalten. 
Ohne Sittlichkeit ist festbegründete Manneszucht nicht denkbar. 
Der Vorgesetzte muß sich daher bestreben, alle Hindernisse zu ent- 
feruen, durch welche das Gemüth des Soldaten für die Gesetze der Manns- 
zucht unzugänglich wird, die ihn zur Dienstleistung untüchtig und ihm die 
Herrschaft über sich selbst unnöglich machen, wie Trunkenheit, Schulden- 
machen, Spielen und Umgang mit lüderlichen Weibspersonen. 
Nur unausgesetztes Beobachten sowie sorgfältigste Aufmerksamkeit der 
Vorgesetzten verhüten derartige Laster. Deßwegen soll es sich jeder Vor-
	        
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