318 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse.
gesetzte angelegen sein lassen, nicht blos die Gemüthseigenschaften seiner
Untergebenen, sondern auch ihre ökonomischen Verhältnisse genau kennen
zu lernen und ihnen mit Rath und That beistehen.
Besonders muß der Vorgesetzte trachten, den moralischen Werth
seiner Mannschaft aufrecht zu erhalten.
In dem allgemeinen und übereinstimmenden Bestreben aller, die
Gesetze der Subordination und Disciplin zu Grundsätzen ihrer freien
Handlungsweise zu erheben und ihre Ehre rein und ohne Flecken zu er-
halten, besteht der Korpsgeist.
C. Behandlung des Soldaten; das Ehrgefühl.
Der Vorgesetzte muß durch sein Beispiel auf die Untergebenen
wirken, und sich daher in seinem ganzen Betragen, sowohl in als außer
Dienst als ein Muster zur Nacheiferung ausstellen.
Er soll durch Güte, Freundlichkeit und anständige Herablassung die
Liebe und das Zutrauen seiner Untergebenen sich erwerben, dieselben da-
durch auffordern, ein gleiches gegen die ihnen Untergeordneten zu beob-
achten und in ihnen Liebe und Anhänglichkeit für den Dienst in dem
Grade erwecken, daß sie nicht blos aus Gehorsam sondern aus eigenem
Triebe ihren Pflichten nachzukommen ch bestreben.
Diese Herablassung und Nachsicht soll aber nie in enge Vertraulich-
keit ausarten, oder so weit gehen, daß daraus ein mit der Würde des
Vorgesetzten unverträgliches Verhältniß entstehen könnte, welches der erste
Keim zur Vernachlässigung des Dienstes und der Subordination sein würde.
Dagegen ist alle schlechte und schimpfliche Behandlung jedes Einzelnen
und noch mehr einer ganzen Truppe verboten, da nichts so sehr den Geist
und das Ehrgefühl erstickt, als wegwerfende Erniedrigung.
Auch bei dem Verdorbensten muß man den Glauben an Erweckung
von Ehrgefühl nicht aufgeben, denn dies ist das einzige Mittel, wenn es
möglich ist, dasselbe seroorfurusen.
Daher müssen sich alle Vorgesetzten angelegen sein lassen, in ihren
Untergebenen das Gefühl der wahren Ehre zu erwecken und zu nähren,
und sie dahin zu lenken, daß sie in der genauen Ausübung ihrer Pflichten
und in einem unausgesetzten Bestreben, sich zu vervollkommnen, ihren
Stolz suchen.
Dieß geschieht, indem sie dem Untergebenen mit Achtung begegnen,
und in ihm den Stand und den Dienst ehren, welchem sie beide ange-
hören, und welchem sie gemeinschaftlich ihre Kräfte widmen.
Beleidigende oder beißende Redensarten sind des Dienstes unwürdig
und gegen jenen Grad von Bildung, den jeder Vorgesetzte in allen seinen
Handlungen vorherrschen lassen muß.
Die Vorgesetzten sollen ihre Untergebenen auf die falsche Ansicht von
Ehre aufmerksam machen, und ihnen dieselbe schildern, als einen an-
maßenden Stolz auf Vorzüge, die man nicht besitzt, und auf Vorrechte, auf
die man keine Ansprüche hat. Diesen falschen Begriffen von Ehre müssen
die Vorgesetzten entgegenwirken und überall, wo dieselben zum Ausbruche
kommen sollten, solchen mit Nachdruck begegnen.
Echtes Ehrgefühl ist ein höherer im Gemüthe geschaffener Be-
weggrund, jenes Gefühl, welches dem Soldaten das Bewußtsein gibt, die