Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

II. Abschn. Das Rangverhältniß. 329 
Die oberen Civilbeamter reihen sich, wie folgt, in die 7 Beamten- 
Rangklassen ein: 
I. Rangklasse: der General-Verwaltungsdirektor; 
II. Rangklasse: die geheimen Kriegsräthe; 
III. Rangklasse: der Militärfiskal; 
IV. Rangklasse: die Kriegsräthe, der General-Kriegszahlmeister, die 
Rechnungsräthe, der Administrationsrath der Remontedepots; 
V. Rangklasse: der Archivar, die geheimen Sekretäre des Kriegs- 
ministeriums, der Registrator der Rechnungsrevision, der Kon- 
troleur, der Hauptbuchhalter und der Pensionszahlmeister der 
General-Militärkasse, die Korps-Kriegszahlmeister, die Garnisons= 
Verwaltungsdirektoren und Oberinspektoren, die Lazareth-Ober- 
inspektoren I. Klasse, die Proviantmeister, die Rechnungskommissäre, 
die Rendanten der Montirungsdepots, der Gewehrfabrik, der 
Artilleriewerkstätten und der Militärbildungsanstalten, der Kassirer 
und Kontroleur der Militärfondsverwaltung; 
VI. Rangklasse: die expedirenden Sekretäre I. und II. Klasse und die 
Kanzleisekretäre I. Klasse des Kriegsministeriums, die Kanzlei- 
sekretäre des Generalauditoriats und des Militärfiskalats, die 
Revisoren I. und II. Klasse des Kriegsministeriums, die Buch- 
halter I. Klasse der General-Militärkasse, der Militärfonds- 
verwaltung, die Kontroleure der Korps-Kriegskassen, der Direktion 
der Artilleriewerkstätten, der Montirungsdepots, die Proviant- 
amtskontroleure, die Garnisons-Verwaltungsinspektoren, die La- 
zareth-Oberinspektoren II. und III. Klasse, die Rendanten des 
Generalstabs, der Geschützgießerei, des Invalidenhauses, die Ad- 
ministratoren der Remontedepots, der Registrator des General- 
stabs, der Chemiker des Hauptlaboratoriums, der Gießmeister 
und der Bohrmeister der Geschützgießerei; 
VII. Rangklasse: die Kanzleisekretäre II. und III. Klasse des Kriegs- 
ministeriums, die Kanzleisekretäre der Inspektion der Artillerie 
und des Trains, der Militärfondsverwaltung und der Remonte- 
depots, die Buchhalter II. Klasse der General-Militärkasse und 
Fondsverwaltung, die Buchhalter der Korps-Kriegskassen, die Re- 
visoren III. und IV. Klasse des Kriegsministeriums, die Kasern- 
inspektoren, die Lazarethinspektoren, der Kontroleur der Direktion 
der Gewehrfabrik, sämmtliche Verwaltungsassistenten. 
Zu den unteren Civilbediensteten zählen: 
die Backmeister, die Magazinsoberaufseher, die Kasernaufseher, die 
Packmeister, die Hausmeister, die Schreibgehülfen mit Ausnahme 
jener der Strafanstalten, die Kassadiener, die Maschinisten, die 
Portiere des Kriegsministeriums und Generalstabs, die Magazins- 
aufseher, die Kasernwärter, die Portiere der Militärbildungs- 
anstalten und Lazarethkommissionen, die Bureaudiener, die Auf- 
wärter und Magazinsarbeiter. 
Die Civilbeamten der Militärverwaltung stehen zu den Militär- 
befehlshabern wie zu den höhern Beamten und Verwaltungs- 
behörden des treffenden Geschäftszweiges lediglich in einem Verhältnisse 
dienstlicher Unterordnung. 
Beim Zusammentritt von Kommissionen 2c. bestimmt der Vorstand wie 
oben unter B. 
 
	        
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