II. Abschn. Das Rangverhältniß. 329
Die oberen Civilbeamter reihen sich, wie folgt, in die 7 Beamten-
Rangklassen ein:
I. Rangklasse: der General-Verwaltungsdirektor;
II. Rangklasse: die geheimen Kriegsräthe;
III. Rangklasse: der Militärfiskal;
IV. Rangklasse: die Kriegsräthe, der General-Kriegszahlmeister, die
Rechnungsräthe, der Administrationsrath der Remontedepots;
V. Rangklasse: der Archivar, die geheimen Sekretäre des Kriegs-
ministeriums, der Registrator der Rechnungsrevision, der Kon-
troleur, der Hauptbuchhalter und der Pensionszahlmeister der
General-Militärkasse, die Korps-Kriegszahlmeister, die Garnisons=
Verwaltungsdirektoren und Oberinspektoren, die Lazareth-Ober-
inspektoren I. Klasse, die Proviantmeister, die Rechnungskommissäre,
die Rendanten der Montirungsdepots, der Gewehrfabrik, der
Artilleriewerkstätten und der Militärbildungsanstalten, der Kassirer
und Kontroleur der Militärfondsverwaltung;
VI. Rangklasse: die expedirenden Sekretäre I. und II. Klasse und die
Kanzleisekretäre I. Klasse des Kriegsministeriums, die Kanzlei-
sekretäre des Generalauditoriats und des Militärfiskalats, die
Revisoren I. und II. Klasse des Kriegsministeriums, die Buch-
halter I. Klasse der General-Militärkasse, der Militärfonds-
verwaltung, die Kontroleure der Korps-Kriegskassen, der Direktion
der Artilleriewerkstätten, der Montirungsdepots, die Proviant-
amtskontroleure, die Garnisons-Verwaltungsinspektoren, die La-
zareth-Oberinspektoren II. und III. Klasse, die Rendanten des
Generalstabs, der Geschützgießerei, des Invalidenhauses, die Ad-
ministratoren der Remontedepots, der Registrator des General-
stabs, der Chemiker des Hauptlaboratoriums, der Gießmeister
und der Bohrmeister der Geschützgießerei;
VII. Rangklasse: die Kanzleisekretäre II. und III. Klasse des Kriegs-
ministeriums, die Kanzleisekretäre der Inspektion der Artillerie
und des Trains, der Militärfondsverwaltung und der Remonte-
depots, die Buchhalter II. Klasse der General-Militärkasse und
Fondsverwaltung, die Buchhalter der Korps-Kriegskassen, die Re-
visoren III. und IV. Klasse des Kriegsministeriums, die Kasern-
inspektoren, die Lazarethinspektoren, der Kontroleur der Direktion
der Gewehrfabrik, sämmtliche Verwaltungsassistenten.
Zu den unteren Civilbediensteten zählen:
die Backmeister, die Magazinsoberaufseher, die Kasernaufseher, die
Packmeister, die Hausmeister, die Schreibgehülfen mit Ausnahme
jener der Strafanstalten, die Kassadiener, die Maschinisten, die
Portiere des Kriegsministeriums und Generalstabs, die Magazins-
aufseher, die Kasernwärter, die Portiere der Militärbildungs-
anstalten und Lazarethkommissionen, die Bureaudiener, die Auf-
wärter und Magazinsarbeiter.
Die Civilbeamten der Militärverwaltung stehen zu den Militär-
befehlshabern wie zu den höhern Beamten und Verwaltungs-
behörden des treffenden Geschäftszweiges lediglich in einem Verhältnisse
dienstlicher Unterordnung.
Beim Zusammentritt von Kommissionen 2c. bestimmt der Vorstand wie
oben unter B.