858 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse.
6. Wegen der großen Mannigfaltigkeit des von den Rekruten aller
Waffen zu Erlernenden ist es Sache des Chefs, die Offiziere nach
Maßgabe ihrer speziellen Fähigkeiten zweckmäßig einzutheilen und
auch die jüngeren Offiziere durch eigene Anleitung bei Zeiten zu
brauchbaren Gehilfen bei der Rekrutendressur heranzubilden.
Vorzugsweise ist dieses der Fall beim Reitunterrichte der Kavalerie;
es muß auch bei der Artillerie, den Pionieren und dem Train analog
verfahren werden.
7. Insbesondere muß der Kompagnie= 2c. Chef eine genaue Kennt-
niß der einzelnen Leute seiner Kompagnie 2c. sich erwerben, was ihm bei
Erhaltung der Disziplin und inneren Ordnung wohl zu statten kommen wird.
8. Ist ein Truppentheil bei den Einwohnern einquartirt, so hat
der Kompagnie= c. Chef zur Erhaltung der Disziplin und Ordnung die
Quartiere öfter zu revidiren. Dabei faßt er die Beschaffenheit der In-
dividuen und die Lokalverhältnisse, die innere Ordnung, sowie die Verträg-
lichkeit der Einquartirten mit den Wirthen ins Auge.
9. Durch den jourhabenden Unteroffizier werden in der Regel
blos die Rekruten, unzuverlässige und solche Leute, welchen als Strafe die
Verpflichtung, zu einer bestimmten Zeit vor dem Zapfenstreiche ins Quartier
zurückzukehren, auferlegt worden, endlich Gemeine der 2. Klasse des Sol-
datenstandes nachvisitirt.
10. Nur wenn Indisziplin und Vergehen bei einem Truppen-
theile in der Art überhand nehmen sollten, daß ihnen auf dem gewöhn-
lichem Wege nicht mehr zu steuern wäre, finden nach dem Zapfenstreiche
Revierpatrouillen statt.
11. Die Kompagnie= 2c. Chefs sorgen für vorschriftsmäßige Beklei-
dung und Ausrüstung der Mannschaft, für ordnungsmäßige Aufbe-
wahrung der hiezu überwiesenen Gegenstände und Erhaltung derselben
in brauchbarem Zustande. Sie sind für die Kammerbestände verant-
wortlich.
12. Die Kompagnien 2c. berichten in allen Verhältnissen an ihr Ba-
taillons= resp. Abtheilungskommando und erhalten von da ihre Befehle.
Eine gleiche Bewandtniß hat es bei der Kavalerie, wenn zu zwei Eska-
drons ein Stabsoffizier detachirt ist.
13. Der Kompagnie= 2c. Chef wird auf kurze Zeit durch den ältesten
Offizier der Kompagnie 2c., bei stattfindender Vakanz oder längerer Ab-
wesenheit durch den ältesten Premierlieutenant des Regiments 2c. vertreten.
E. Die Subalternoffiziere.
§. 12. Die Kompagnie-, Eskadrons= und Batterieoffiziere.
1. Die Kompagnie= 2c. Offiziere sind die Hauptgehülfen des Kom-
pagnie= 2c. Chefs bei der Erhaltung der inneren Ordnung; sie müssen alle
Details der Kompagnie 2c. sowie jeden einzelnen Mann kennen lernen und
in pünktlichster Befolgung der gegebenen Befehle und angestrengtem Dienst-
eifer in ihrer Pflichterfüllung des guten Beispieles wegen wetteifern.
2. Die Subalternoffiziere der berittenen Truppentheile müssen ebenso
auch jedes einzelne Pferd kennen lernen und sich mit Sattelung, Packung
und Beschirrung genau bekannt machen. #