Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

394 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse. 
Bei gleicher Charge grüßt der Arzt den Offizier zuerst. 
Der Zahlmeister grüßt den Offizier jeden Grades zuerst; jüngere 
Offiziere werden jedoch im Lebens= und Dienstalter vorgeschrittenen Mili- 
tärbeamten dieser Kategorie im Gruße zuvorkommen. 
Mit Pension verabschiedete Offiziere, Aerzte und Militärbeamte 
erweisen und empfangen in Uniform dieselbe Ehrenbezeigung, wie in Ak- 
tivität. 
Den Säbel trägt der Offizier bei der Begrüßung im Hacken oder 
am Tragriemen hängend. 
Mit einer Dame am Arm kann er mit der linken Hand grüßen, 
wenn er nicht Front machen muß. 
Bei Versammlung einzelner oder mehrerer Offizierkorps zu dienst- 
lichen oder außerdienstlichen Zwecken wird jeder ankommende oder ein- 
tretende Vorgesetzte des Höchsten der bereits Anwesenden — im Freien 
durch Entgegenkommen — begrüßt. — 
§. 5,3 und §. 7,6. Den nicht bayerischen regierenden Fürsten 
und deren Gemahlinen inner ihrer Landesgrenzen wird die dort 
vorgeschriebene Ehrenbezeigung erwiesen. 
§. 5,4. Prinzen, welche in irgend einer Ausübung des Militär- 
dienstes begriffen sind, empfangen nur die ihrem militärischen Range 
zukommenden Ehrenbezeigungen. 
§. 8,2. Sind einzelne Unteroffiziere und Soldaten in der Nähe einer 
Wache oder Abtheilung (Beehrungs-Rayon — 20 Schritte), welche Stel- 
lung zum Gebet nimmt, so machen sie gegen die Wache 2c. Front, 
und nehmen ebenfalls Stellung zum Gebet. 
Anstatt Frontmachens aus dem Gehen nehmen Unteroffiziere 
und Soldaten im Vorübergehen die Hand auf, wenn der Vorgesetzte 
steht, überholt wird, oder abrückt. 
Anstatt Frontmachens gehen Unteroffiziere und Soldaten ohne 
Kopfbedeckung in Haltung vorüber. 
In gleicher Weise, wenn sie einen größeren Gegenstand 
tragen (Reiter Säbel im Hacken); ebenso Tamboure, Trompeter 2c. 
##lremerl, Trompete übergehängt), Hoboisten (Instrument in Parade- 
tellung). 
Kann der Mann die rechte Hand nicht gebrauchen, so nimmt er 
Haltung an. (Mit der linken Hand dürfen nur Offiziere, Aerzte u. a. m. 
salutiren.) Gegenstände von geringerer Schwere nimmt er in die 
linke Hand, und nimmt die rechte auf. Reiter hacken den Säbel nicht ein. 
Diese Ehrenbezeigungen gebühren immer, wenn der Vorgesetzte 
irgendwie als solcher erkennbar ist, auch im Freien, mag er nun im Dienst- 
ang. in Schirmmütze oder im Hausanzug, mit oder ohne Seitengewehr 
erscheinen. 
In Kaserngängen, auf Treppen und Stallungen wird, wenn es 
zum Raumgeben erforderlich, vor allen Vorgesetzten Front gemacht, 
sonst nur vor den direkten. 
Mannschaften des Beurlaubtenstandes verhalten sich in Uniform 
wie die bei der Fahne Präsenten. 
§. 4. Zu Pferd nehmen Unteroffiziere und Soldaten niemals die 
Hand auf, sondern lassen den rechten Arm an der Seite gerade herab- 
hängen; ebenso Abtheilungsführer. 
  
 
	        
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