394 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse.
Bei gleicher Charge grüßt der Arzt den Offizier zuerst.
Der Zahlmeister grüßt den Offizier jeden Grades zuerst; jüngere
Offiziere werden jedoch im Lebens= und Dienstalter vorgeschrittenen Mili-
tärbeamten dieser Kategorie im Gruße zuvorkommen.
Mit Pension verabschiedete Offiziere, Aerzte und Militärbeamte
erweisen und empfangen in Uniform dieselbe Ehrenbezeigung, wie in Ak-
tivität.
Den Säbel trägt der Offizier bei der Begrüßung im Hacken oder
am Tragriemen hängend.
Mit einer Dame am Arm kann er mit der linken Hand grüßen,
wenn er nicht Front machen muß.
Bei Versammlung einzelner oder mehrerer Offizierkorps zu dienst-
lichen oder außerdienstlichen Zwecken wird jeder ankommende oder ein-
tretende Vorgesetzte des Höchsten der bereits Anwesenden — im Freien
durch Entgegenkommen — begrüßt. —
§. 5,3 und §. 7,6. Den nicht bayerischen regierenden Fürsten
und deren Gemahlinen inner ihrer Landesgrenzen wird die dort
vorgeschriebene Ehrenbezeigung erwiesen.
§. 5,4. Prinzen, welche in irgend einer Ausübung des Militär-
dienstes begriffen sind, empfangen nur die ihrem militärischen Range
zukommenden Ehrenbezeigungen.
§. 8,2. Sind einzelne Unteroffiziere und Soldaten in der Nähe einer
Wache oder Abtheilung (Beehrungs-Rayon — 20 Schritte), welche Stel-
lung zum Gebet nimmt, so machen sie gegen die Wache 2c. Front,
und nehmen ebenfalls Stellung zum Gebet.
Anstatt Frontmachens aus dem Gehen nehmen Unteroffiziere
und Soldaten im Vorübergehen die Hand auf, wenn der Vorgesetzte
steht, überholt wird, oder abrückt.
Anstatt Frontmachens gehen Unteroffiziere und Soldaten ohne
Kopfbedeckung in Haltung vorüber.
In gleicher Weise, wenn sie einen größeren Gegenstand
tragen (Reiter Säbel im Hacken); ebenso Tamboure, Trompeter 2c.
##lremerl, Trompete übergehängt), Hoboisten (Instrument in Parade-
tellung).
Kann der Mann die rechte Hand nicht gebrauchen, so nimmt er
Haltung an. (Mit der linken Hand dürfen nur Offiziere, Aerzte u. a. m.
salutiren.) Gegenstände von geringerer Schwere nimmt er in die
linke Hand, und nimmt die rechte auf. Reiter hacken den Säbel nicht ein.
Diese Ehrenbezeigungen gebühren immer, wenn der Vorgesetzte
irgendwie als solcher erkennbar ist, auch im Freien, mag er nun im Dienst-
ang. in Schirmmütze oder im Hausanzug, mit oder ohne Seitengewehr
erscheinen.
In Kaserngängen, auf Treppen und Stallungen wird, wenn es
zum Raumgeben erforderlich, vor allen Vorgesetzten Front gemacht,
sonst nur vor den direkten.
Mannschaften des Beurlaubtenstandes verhalten sich in Uniform
wie die bei der Fahne Präsenten.
§. 4. Zu Pferd nehmen Unteroffiziere und Soldaten niemals die
Hand auf, sondern lassen den rechten Arm an der Seite gerade herab-
hängen; ebenso Abtheilungsführer.