IV. Abschn. Die Ehrenbezeigungen. 411
III. bei Ablehnung des Empfangs, oder wenn die Reiseroute nicht
bekannt gegeben wurde.
§. 51. Reisenorm I.
Hiefür ergeht jedesmal allerhöchster Befehl.
§. 52. Reisenorm II.
1. Unter Beachtung des §. 44, Ziff. 1 erscheinen zum Empfang
in Paradeanzug ohne Ordensband
in der Haupt= und Residenzstadt der Kommandant;
in den übrigen Besatzungsorten der Kommandant und der höchste
Kommandirende.
Sie melden sich bei den Prinzen.
2. Bei längerm Aufenthalt bietet der Kommandant die Aufwartung
der Kommandeure an; zu derselben erscheinen alle Generale, Obersten,
dann die Kommandeure und Chefs selbstständiger Abtheilungen (§. 47).
3. Vor dem Absteigquartier ziehen Ehrenposten auf.
§. 53. Reisenorm III.
Der Kommandant wie §. 44, Ziff. 2 vorschreibt.
D. Reisen fremder Souveräne.
§. 54—56. Die Reisenormen und Vorschriften sind wie bei C.
E. Reisen von Prinzen rc. aus fremden regierenden Häusern.
§. 57 — 60. Wie für C vorgeschrieben, nur fällt das nach §. 52, 2
befohlene Anbieten der Aufwartung weg.
IV. Beehrungen bei besondern Anlässen.
A. Im Allgemeinen.
§. 60. 1. Sollen bei besondern Veranlassungen, festlichen Gelegen-
heiten rc. militärische Beehrungen stattfinden, so erscheint hierüber aller-
höchster Befehl.
2. In einzelnen Fällen sind jedoch ein für allemal bestimmte
Beehrungen zu erweisen; solche sind:
Familienereignisse im königlichen Hause;
feierlicher Aufzug 2c. Sr. Maj. des Königs;
Empfang höherer Generale;
dienstliche Aufwartungen.
B. Familienereignisse im königlichen Hause.
§. 61. Bei Vermählung ESr. Maj. des Königs Geschützsalutation,
101 Schuß.
Bei Vermählung Sr. Hoheit des Kronprinzen 50 Schüsse.
Die andern Feierlichkeiten werden durch Programm angeordnet.
§. 62. Bei Geburt eines Kronprinzen 50, eines fpätern Prinzen
oder einer Prinzessin und bei Entbindung der Kronprinzessin 25 Kanonen-
schüsse. Bei Geburt von Zwillingen mit viertelstündiger Pause zweimalige
Salutation.
§. 63. Am Namens= und Geburtsfeste JJI. M. in allen
Garnisonen und Lagern:
2. Reveille mit Musik durch die Straßen 2c., bezw. vor der Lager-
front; 25 Kanonenschüsse.