Contents: Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

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Den vorstehenden Staatsvertrag haben die beiderseitigen Kommissare in 
zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben. 
Erfurt, den 19. Juni 1913. 
(L. S.) Karl August Ferdinand Gensen, (L. S.) Dr. Georg Ernst Friedrich 
Konsistorialrat. Richard Höfling 
Geh. Regierungsrat. 
  
(Nr. 11323.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 27. Oktober 1913 zu dem 
Pwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Meiningischen 
Regierung abgeschlossenen Staatsvertrage wegen Aufhebung der pfarramt- 
lichen Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Kühndorf mit der 
meiningischen Kirchengemeinde Utendorf vom 19. Juni 1913. Vom 26. No- 
vember 1913. 
Ministerialerklärung. 
Der von dem Konsistorialrate Karl August Ferdinand Gensen in Magde- 
burg als Königlich Preußischem Kommissar und dem Geheimen Regierungsrate 
Dr. Georg Ernst Friedrich Richard Höfling in Meiningen als Herzoglich 
Sachsen-Meiningischem Kommissar in Erfurt am 19. Juni 1913 unterzeichnete 
Staatsvertrag wegen Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der preußischen 
Kirchengemeinde Kühndorf mit der meiningischen Kirchengemeinde Utendorf wird 
hiermit für Preußen nach erteilter landesherrlicher Genehmigung ratifiziert und 
es wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert. 
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei- 
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Berlin, den 27. Oktober 1913. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
(L. S.) v. Bethmann Hollweg. 
·— — —„ —„ — 
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende, unterm 
24. Juni 1913 von Sachsen-Meiningischer Seite ergangene Erklärung ausge- 
wechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 26. November 1913. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
Zimmermann.
	        
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