— 398 —
Den vorstehenden Staatsvertrag haben die beiderseitigen Kommissare in
zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben.
Erfurt, den 19. Juni 1913.
(L. S.) Karl August Ferdinand Gensen, (L. S.) Dr. Georg Ernst Friedrich
Konsistorialrat. Richard Höfling
Geh. Regierungsrat.
(Nr. 11323.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 27. Oktober 1913 zu dem
Pwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Meiningischen
Regierung abgeschlossenen Staatsvertrage wegen Aufhebung der pfarramt-
lichen Verbindung der preußischen Kirchengemeinde Kühndorf mit der
meiningischen Kirchengemeinde Utendorf vom 19. Juni 1913. Vom 26. No-
vember 1913.
Ministerialerklärung.
Der von dem Konsistorialrate Karl August Ferdinand Gensen in Magde-
burg als Königlich Preußischem Kommissar und dem Geheimen Regierungsrate
Dr. Georg Ernst Friedrich Richard Höfling in Meiningen als Herzoglich
Sachsen-Meiningischem Kommissar in Erfurt am 19. Juni 1913 unterzeichnete
Staatsvertrag wegen Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der preußischen
Kirchengemeinde Kühndorf mit der meiningischen Kirchengemeinde Utendorf wird
hiermit für Preußen nach erteilter landesherrlicher Genehmigung ratifiziert und
es wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei-
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 27. Oktober 1913.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
(L. S.) v. Bethmann Hollweg.
·— — —„ —„ —
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende, unterm
24. Juni 1913 von Sachsen-Meiningischer Seite ergangene Erklärung ausge-
wechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 26. November 1913.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
Zimmermann.