IV. Abschn. Die Ehrenbezeigungen. 421
2. Die Fahnen 2c. mit Trauerflor.
3. Den Katafalk umstehen die Träger, Ehrenträger und Ehren-
begleiter nach §. 76, 1,a; §. 77, 1,6 und §. 78, 1, b.
4. Sämmtliche dienstfreie Offiziere, Aerzte und Militärbeamte woh-
nen dem Gottesdienste an den für sie bestimmten Plätzen an.
5. Während des Gottesdienstes verhalten sich die Truppen wie bei
großen Kirchenparaden.
6. Beim Libera werden 25 Kanonenschüsse gelöst.
7. Nach dem Gottesdienste rücken die Truppen mit klingendem
Spiel ein.
§. 90. 1. Die Gedächtuißfeier für die verstorbenen Max-Joseph-
Ordens-Ritter und Inhaber der Tapferkeits-Medaille findet jährlich
am 13. Oktober, dem Todestag des Ordensstifters, statt.
2. Die Garnison verhält sich hiezu nach §. 89.
giff 3. Den Katafalk umstehen Träger u. s. w. nach 88. 76, 77 und 78
iff. 1,a.
Hiezu werden als Träger Sergenten, bezw. Unteroffiziere beordert,
welche Inhaber der Tapferkeitsmedaille, oder einer anderen Kriegsdekoration,
oder eines Felddenkzeichens sind.
4. Geschütz-Salutation beim Libera unterbleibt, dagegen wird von
Hiortens 6 bis Abends 6 Uhr jede Viertelstunde ein Kanonenschuß
gelöst.
G. Aeußere Trauerzeichen“).
§. 91. 1. Die Armeetrauer stuft sich nach 3 Graden ab.
2. 1. Grad. Generale und Stabsoffiziere, sowie die den-
selben gleichstehenden Aerzte tragen einen Flor en bandouliére von der
rechten Schulter zur linken Hüfte.
Die übrigen Offiziere und Aerzte, dann sämmtliche obere Militär-
und die Civilbeamten der Militärverwaltung nehmen den Flor ohne Masche
um den linken Arm oberhalb des Ellbogens.
Von allen Genannten wird das Portepee mit schwarzem Crep
einfach überzogen, und zwar das Band in= und auswendig; die Quaste
aber derart, daß ihr unterer Rand 1 Centimeter breit über den Florsaum
vorsteht.
Zu Trauerfeierlichkeiten erscheinen auch die Oberoffiziere,
sowie die denselben gleichstehenden Aerzte mit der Florschärpe anstatt
des Flors am Arm.
3. 2. Grad. Alle Offiziere, Aerzte, Militärbeamte und Givil-
beamte der Militärverwaltung tragen den Flor am Arm, und das mit
Flor umhüllte Portepee.
4. 3. Grad. Es wird nur noch der Flor am Arm getragen.
5. Der Trauergrad und dessen Zeitdauer werden allerhöchst bestimmt.
§. 92. 1. Zur gewöhnlichen Hoftrauer wird auf die Dauer ihrer
Anordnung von allen bei Hof Erscheinenden, einschließlich der zu Audienzen
und Aufwartungen Beschiedenen, ein haudbreiter glatter Trauerflor von
Crep am linken Oberarm getragen.
*) Die Kanzleien siegeln während der allerhöchst bestimmten Landestrauer
schwarz und fertigen während zwei Dritttheilen dieser Trauer Erlasse, Schreiben 2c.
aus Pwrh gerändertem Papier aus (Trauerordnung vom 1. August 1827, Reggs.=
. Nr. 29).