A. Der Anzug. 533
b) die Epauletthalbmonde von Gold, wo sie für die aktiven
Offiziere von Silber sind, und umgekehrt;
J) die Einfassungs-, sowie die Epaulettehalter-Tresse mit 3 blauen
Streifen durchzogen.
Auf die Uniform der Regimentschefs finden die Abezeichen der
zur Disposition Gestellten keine Anwendung.
Weder Offiziere z. D. noch verabschiedete, dürfen Feldachselstücke
tragen.
21. Verabschiedete Offiziere, welche mit der Erlaubniß, die
Uniform fortzutragen, aus dem aktiven Verhältniß treten, müssen für alle
Zeit unverändert diejenige Uniform tragen, welche zur Zeit ihres Aus-
scheidens aus dem aktiven Dienste die Uniform ihres Truppentheils war;
hiezu das Abzeichen für Verabschiedete: die weiß und blau geschil-
derten Epaulettehalter.
War der Offizier vor seiner Beabschiedung schon zur Disposition
gestellt, so behält er die hiefür vorgeschriebenen Abzeichen und hiezu die
weiß und blau geschilderten Epaulettehalter an.
Verabschiedete Offiziere tragen weder Schärpe noch Kartuche,
insoferne sie nicht im aktiven Dienst in Verwendung stehen.
Analog sind die Uniformänderungen für Aerzte und Landwehr-
offiziere; für letztere fällt überdieß noch der farbige Vorstoß am Waffen-
rock vorne herunter weg.
22. Offiziere à la suite tragen weder Schärpe, noch Kartouche,
noch Feldachselstücke, insoferne sie nicht im aktiven Militärdienst ver-
wendet sind.
Generale äK. I. s. tra im Uebrigen die Uniform der aktiven
Generale.
Generale à l. s. mit Erlaubniß zum Tragen der Flügeladjutanten-
Uniform, legen jene der Generaladjutanten an; dagegen die Offi-
ziere à. 1. s., welchen diese Erlaubniß gewährt, die Flügeladjutanten-
Uniform tragen.
Den übrigen Offizieren à I. s. ist gestattet, die Uniform jenes
Truppentheils zu tragen, dem sie zuletzt in der aktiven Armee ange-
hört haben, oder die alte Uniform unverändert.
, 23. Einjährig Freiwillige tragen um die Schulterklappen der
Röcke und Mäntel, an den Drillichröcken auf der Achsel, eine wollene
weiß und blaue Schnur.
24. Einjährig freiwillige Veterinärs, sowie einjährig
freiwillige Apotheker tragen die Uniform ihrer Branche, im
Uebrigen die Abzeichen und Ausrüstung der Unteroffiziere der Infan-
terie, bezw. der leichten Kavalerie.
Auf den Schulterklappen des Waffenrocks und Mantels eine
äberne Tresseneinfassung und das einjährig Freiwilligen-Ab-
zeichen.
25. Die Unterveterinärs und Unterapotheker urnterscheiden
sich von den einjährig Freiwilligen ihrer Branchen durch Wegfall der
weißblauen Schnur an den Schulterklappen, an deren Stelle ein Vor-
stoß von der Farbe der Waffenrockvorstöße tritt, ferner durch die Offi-
zierskokarde und Portepee am Stäbel oder Degen.
26. Die einjährig freiwilligen Aerzte und die Unterärzte
tragen die Uniform der Militärärzte, doch ohne Litzen auf Kragen