Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

A. Der Anzug. 533 
b) die Epauletthalbmonde von Gold, wo sie für die aktiven 
Offiziere von Silber sind, und umgekehrt; 
J) die Einfassungs-, sowie die Epaulettehalter-Tresse mit 3 blauen 
Streifen durchzogen. 
Auf die Uniform der Regimentschefs finden die Abezeichen der 
zur Disposition Gestellten keine Anwendung. 
Weder Offiziere z. D. noch verabschiedete, dürfen Feldachselstücke 
tragen. 
21. Verabschiedete Offiziere, welche mit der Erlaubniß, die 
Uniform fortzutragen, aus dem aktiven Verhältniß treten, müssen für alle 
Zeit unverändert diejenige Uniform tragen, welche zur Zeit ihres Aus- 
scheidens aus dem aktiven Dienste die Uniform ihres Truppentheils war; 
hiezu das Abzeichen für Verabschiedete: die weiß und blau geschil- 
derten Epaulettehalter. 
War der Offizier vor seiner Beabschiedung schon zur Disposition 
gestellt, so behält er die hiefür vorgeschriebenen Abzeichen und hiezu die 
weiß und blau geschilderten Epaulettehalter an. 
Verabschiedete Offiziere tragen weder Schärpe noch Kartuche, 
insoferne sie nicht im aktiven Dienst in Verwendung stehen. 
Analog sind die Uniformänderungen für Aerzte und Landwehr- 
offiziere; für letztere fällt überdieß noch der farbige Vorstoß am Waffen- 
rock vorne herunter weg. 
22. Offiziere à la suite tragen weder Schärpe, noch Kartouche, 
noch Feldachselstücke, insoferne sie nicht im aktiven Militärdienst ver- 
wendet sind. 
Generale äK. I. s. tra im Uebrigen die Uniform der aktiven 
Generale. 
Generale à l. s. mit Erlaubniß zum Tragen der Flügeladjutanten- 
Uniform, legen jene der Generaladjutanten an; dagegen die Offi- 
ziere à. 1. s., welchen diese Erlaubniß gewährt, die Flügeladjutanten- 
Uniform tragen. 
Den übrigen Offizieren à I. s. ist gestattet, die Uniform jenes 
Truppentheils zu tragen, dem sie zuletzt in der aktiven Armee ange- 
hört haben, oder die alte Uniform unverändert. 
, 23. Einjährig Freiwillige tragen um die Schulterklappen der 
Röcke und Mäntel, an den Drillichröcken auf der Achsel, eine wollene 
weiß und blaue Schnur. 
24. Einjährig freiwillige Veterinärs, sowie einjährig 
freiwillige Apotheker tragen die Uniform ihrer Branche, im 
Uebrigen die Abzeichen und Ausrüstung der Unteroffiziere der Infan- 
terie, bezw. der leichten Kavalerie. 
Auf den Schulterklappen des Waffenrocks und Mantels eine 
äberne Tresseneinfassung und das einjährig Freiwilligen-Ab- 
zeichen. 
25. Die Unterveterinärs und Unterapotheker urnterscheiden 
sich von den einjährig Freiwilligen ihrer Branchen durch Wegfall der 
weißblauen Schnur an den Schulterklappen, an deren Stelle ein Vor- 
stoß von der Farbe der Waffenrockvorstöße tritt, ferner durch die Offi- 
zierskokarde und Portepee am Stäbel oder Degen. 
26. Die einjährig freiwilligen Aerzte und die Unterärzte 
tragen die Uniform der Militärärzte, doch ohne Litzen auf Kragen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.