Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

A. Der Anzug. 535 
V.-Bl. 1873 Nr. 40, Ziff. 532. Jedem Unteroffizier, welcher 21 
Jahre — unter Doppelrechnung der Feldzugsjahre — gut gedient hat 
und als Invalide ehrenvoll beabschiedet worden ist, kann das Fort- 
tragen der Uniform und des zugehörigen Seitengewehrs unter Bedin- 
gung der Selbstbeschaffung und mit den Abzeichen der Verabschiedeten 
bewilligt werden. 
Verabschiedete Unteroffiziere tragen die Kuppel des Seiten- 
gewehrs unter dem Rocke und am untern Rand der Schulterklappen eine 
weiß und blau geschilderte Borte von Kamelgarn nach dem Muster 
der für die verabschiedeten Offiziere vorgeschriebenen Epaulettehaltertresse. 
§. 2. Die Farben und die Tücher. 
sind K.«M.-R. v. 28. Juni 1874, Nr. 11426. Die vorgeschriebenen Farben 
ind: 
a) für Grundtücher hellblau, stahlgrün, dunkelblau, dunkelgrau; 
erstere drei 61,3, letzteres 67,0 Dekagramm (Neuloth) Gewicht 
pro Meter mit Leisten; 
b) für Auszeichnungstücher scharlach, karmoisin, pfirsich, krapp- 
roth, hellgrün, hellblau, schwarz, weiß; sämmtlich pro Meter 
52,5 Dekagramm. 
Die Normalbreite sämmtlicher Grund= und Auszeichnungstücher 
für die Truppen muß im nadelfertigen Zustand 1,14 M. ohne 
Leisten sein. 
Der Etatspreis ist pro Meter Grundtuch bei hellblau 6 Mark 
60 pf., stahlgrün 6 M. 70 pf., dunkelblau 6 M. 60 pf., dunkelgrau 6 M. 85 pf. 
Pro Meter Auszeichnungstuch bei scharlach 6 M. 75 pf., karmoisin 
6 M. 85 pf., pfirsich 6 M. 45 pf., krapproth 6 M. 38 pf., hellgrün 6 M. 
75 pf., hellblau 6 M. 45 pf., schwarz 5 M. 25 pf., weiß 5 M. 25 pf. 
Das Gewicht der Leisten zu beiden Seiten des Tuches darf pro 
Meter 2,1 Dgr. (Neuloth) nicht übersteigen. 
§. 3. Die Mütze. 
Unterbeilage 11. Die Mütze besteht aus dem obern, dem untern 
Kopftheil, der Kokarde, dem Unterfutter, dem Sturmband; hiezu kommt 
der Schirm, und bei den Beamten der heraldische Löwe. 
1. Der obere Kopftheil, Farbe des Waffenrocks: 
a) Deckel, kreisrund, 5 cm. größerer Durchmesser, als die Kopfweite; der 
äußerste Rand mit 0,3 cm. breitem farbigem *) Verstoß; 
b) 4 Seitentheile, 4 cm. hoch, mit den gleichmäßig eingetheilten Nahten 
auf der Stirn= und Rückseite, sowie zwischen beiden. 
2. Der untere Kopftheil: · 
a)Befatzstreifen,FarbeundStoffdesWaffenrockkragens")—wetm 
dieser blau, schwarz oder stahlgrün, am obern und untern Rand 0,3 cm. 
breite, farbige Vorstöße*"?**). Höhe des Besatzstreifens 4 cm. — mit 
Vorstößen 3,4 cm.; Naht auf der linken Seite; 
b) der Saum der Mütze unterhalb des Besatzstreifens 0,4 cm.; Stoff 
und Farbe des Deckels. 
  
  
*) Unter „farbig“ ist immer die Auszeichnungsfarbe verstanden. 
**) Ausnahme F. 1 Ziff. 28. 
***) Ausnahme die Feldgendarmerie.
	        
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