536 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung.
3. Die Kokarde: für Offiziere, Aerzte und obere Beamten ein facçonirter
silberner Ring, 2,5 cm äußerer, 1,1 cm. innerer Durchmesser; am äußern Rande
gerippt und matt, umschließt er mit 3 glänzenden Reischen die hellblaue Sammt-
Unterlage.
Die Mannschaftskokarde: Bilechscheibe mit gezacktem Rande, ohne Zacken
2,5 cm., mit diesen 2,8 cm. Durchmesser; der innerste Kreis 1,1 cm. Durchmesser
weiß, dann ein koncentrischer, vertiefter, blauer Ring von 0,3 cm. Breite, die gezackte
Einfassung weiß.
Die Kokarde ist auf dem Besatzstreifen, in Mitte der Stirnseite, angebracht.
4. Der heraldische Löwe steht über der Kokarde, und ist je nach Farbe
der Knöpfe für die untern Militärbeamten und Eivilbediensteten aus Neusilber oder
Tombak, für die obern Beamten übersilbert, bezw. vergoldet.
5. Das Futrer ist bei den etatmäßigen von ungebleichter Leinwand, am
untern Kopftheil Schweißleder. Bei Offizieren 2c. nach Belieben.
Auf der Innenseite des Deckels ist im rückwärtigen Dritttheil eine Leder-
schleife nebst Zunge zur Aufnahme des Sturmbands.
6. Das Sturmband: dünnes, außen schwarzlackirtes Leder, 1,5 cm. breit,
innen am Mützenfutter eingenäht. Der 16 cm. lange Theil mit eiserner Schnalle
und Schleife liegt auf der linken, der 33 cm. lange, die Strippe, auf derFrechten
Seite der Mütze.
7. Der Schirm: außen schwarzlackirtes, innen mattgeschwärztes Leder, zwischen
Besatz und Futter der Mütze eingenäht, hat 4—5 cm. größte Breite, am obern
Rand, da wo er an den Mützensaum stoßt, 24—25 cm., und soll mit dem untern
Mützenrand gegen vorwärts und abwärts einen Neigungswinkel von ca. 1100
bilden. Der Schirm ist weder faconirt, noch an seinem untern Rande
eingesäumt.
§. 4. Der Waffenrock.
a. Der einreihige Waffenrock.
Unter Beil. 7. Dieser wird von allen Waffengattungen und Branchen
der Armee, ausgenommen Ulanen und Chevaulegers, getragen.
Er besteht aus dem Kragen, den Aermeln mit den Ausschlägen, den
Rockschößen, den Schoßtaschenleisten, den Schulterklappen, den Vorstößen,
den Knöpfen und dem Futter.
1. Der Kragen, 4,5—3,5 cm. hoch, sitzt gerade oberhalb des Schlüsselbeins,
und muß gleichmäßig, aber leicht an der Halsbinde anliegen. Es müssen — unter
Hinweglassung der Halsbinde — bequem 3 Finger zwischen Kragen und Hals
gebracht werden können.
Beide untern Enden des Kragens stehen, durch innenseitige Haften, genau
aneinander bis zur Abrundung.
Nach oben ist der Kragen auf beiden Seiten mit der halben Kragenhöhe als
Radius abgerundet.
Ausgenommen sind jene mit Kragenlitzen, deren obere Ecken gleichfalls durch
Haften zusammengehalten werden.
Schwarze, blaue und stahlgrüne Krägen sind am obern Rande mit einem
Vorstoß, wie jener des Waffenrocks ist, eingefaßt.
2. Der Leib, aus beiden Vordertheilen und dem Rückenblatte bestehend,
reicht vom Kragen bis zur Gürtellinie, d. h. jener Linie, welche gerade auf den
Hüften aufsitzt, und horizontal um den Körper herumgeht.
Gegen rückwärts senkt sich jedoch der Leib bis zu den Gürtelknöpfen bis um
2,5 cm. unter die Gürtellinie.
Das linke Vordertheil mit 8 horizontal eingeschnittenen 2,5 cm. langen
Knopflöchern überragt die Leibesmitte um 2 cm., das rechte Vordertheil um
9 cm. am untern Ende des Kragens.