544 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung.
„Die gewundene Raupe der Beamten I. Rangklasse besteht in 2 goldenen, je
Lem. dicken Bouillonschnüren, auf der Schulter 4 bis 5 mal gewunden, auf 2 cm.
breitem tuchenem Unterfutter.
Gie doppelte Raupe für II. mit IV. Rangklasse ist aus einer 0,8 cm. breiten
goldenen Kantille, einmal zusammengelegt, gefertigt.
Die doppelte Schnur, aus einer einmal zusammengelegten 0,5em. dicken Gold-
drahtschnur mit Unterfutter, für die V. und VII. Rangklasse.
§. 8. Die Halsbinde.
Unter Beil. 26. Bei geschlossenem Rocktragen soll die Halsbinde diesen
um etwa 0,5 cm. rings um den Hals überragen.
Die Halsbinde, aus schwarzem Lasting, (Serge de Berry) — für Offiziere
schwarzseidener oder wollener Stoff — ist nach der Form des Halses geschnitten,
mit gelbem oder hellgrauem Sarsenet gefüttert, mit schwarz lackirter eiserner
Schnalle mit 2 Dornen, lederner Schnallstrippe, einer mit Wachstuch ein-
gelegten Zunge, um Schnalle mit Strippe zu verdecken, und einem Kehllappen
von schwarzem Zeug ausgestattet.
Als Einlage dient ein Geflecht von Roßhaaren und Baumwollfaden, welches
einerseits den wünschenswerthen Grad von Steifheit, anderseits Geschmeidigkeit
besitzt.
Der am vordern und untern Rand der Halsbinde angenähte, nach unten halb-
kreisrund geschnittene Kehllappen ist 7cm. breit, 3 cm. hoch; die 12 verschiedenen
etatmäßigen Halsbinden haben von 35— 41 cm. Länge vom vordern Rand der
Schnalle bis zum 1. Löcherpaar in der Strippe, und 5 bis 5,6 cm. Höhe, doch
ohne Kehllappen.
Zwischen dem Sergeüberzug und dem Futter darf ein, den obern Rand um
0,2 cm. überragender schmaler Streifen von schwarzlackirtem Leder eingelegt werden.
Außer Dienst ist Offizieren und Unteroffizieren gestattet, einen 0,2 bis
0,3 cm. breiten weißen Vorstoß an der Halsbinde zu tragen.
Etatspreis 18 kr.; Tragzeit /8 Jahre.
§. 9. Die Beinkleider.
a. Die lange Tuchhose.
Unter Beil. 14. Die lange Tuchhose ist das Dienstbeinkleid für
die Unberittenen aller Waffen, mit Doppelstreifen für die Generale,
General= und Flügel-Adjutanten, den Generalstab und die General-
Stabsärzte. 4
Die lange Tuchhose mit einem Streifen tragen die Offiziere der Ka-
valerie und berittenen Mannschaften der Kürassiere, die Offiziere der
Artillerie.
An allen Beinkleidern mit Streifen werden Hosenstege getragen.
An den Beinkleidern mit einfachem Vorstoß (Passepoilhosen) nur
von den Offizieren.
Den berittenen Offizieren aller Waffen ist es im kleinen Dienst und
außer Dienst gestattet, die lange Tuchhose mit geschwärztem sämisch ge-
gerbtem Wildleder im Sitze und längs der Hosenbeine bis an deren untern
Rand besetzt, und im Hinblick auf den Zweck des Reitens auch entsprechend
enger, zu tragen.
Von jenen Offizieren, für welche das eigentliche Reitbeinkleid
nicht vorgeschrieben ist, darf die lange Tuchhose mit Wildlederbesatz bei
allen dienstlichen Gelegenheiten zu Pferd angelegt werden.
Die Offiziere und oberen Beamten dürfen weder Drillich= noch
Nankingbeinkleider tragen.