Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

544 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung. 
„Die gewundene Raupe der Beamten I. Rangklasse besteht in 2 goldenen, je 
Lem. dicken Bouillonschnüren, auf der Schulter 4 bis 5 mal gewunden, auf 2 cm. 
breitem tuchenem Unterfutter. 
Gie doppelte Raupe für II. mit IV. Rangklasse ist aus einer 0,8 cm. breiten 
goldenen Kantille, einmal zusammengelegt, gefertigt. 
Die doppelte Schnur, aus einer einmal zusammengelegten 0,5em. dicken Gold- 
drahtschnur mit Unterfutter, für die V. und VII. Rangklasse. 
§. 8. Die Halsbinde. 
Unter Beil. 26. Bei geschlossenem Rocktragen soll die Halsbinde diesen 
um etwa 0,5 cm. rings um den Hals überragen. 
Die Halsbinde, aus schwarzem Lasting, (Serge de Berry) — für Offiziere 
schwarzseidener oder wollener Stoff — ist nach der Form des Halses geschnitten, 
mit gelbem oder hellgrauem Sarsenet gefüttert, mit schwarz lackirter eiserner 
Schnalle mit 2 Dornen, lederner Schnallstrippe, einer mit Wachstuch ein- 
gelegten Zunge, um Schnalle mit Strippe zu verdecken, und einem Kehllappen 
von schwarzem Zeug ausgestattet. 
Als Einlage dient ein Geflecht von Roßhaaren und Baumwollfaden, welches 
einerseits den wünschenswerthen Grad von Steifheit, anderseits Geschmeidigkeit 
besitzt. 
Der am vordern und untern Rand der Halsbinde angenähte, nach unten halb- 
kreisrund geschnittene Kehllappen ist 7cm. breit, 3 cm. hoch; die 12 verschiedenen 
etatmäßigen Halsbinden haben von 35— 41 cm. Länge vom vordern Rand der 
Schnalle bis zum 1. Löcherpaar in der Strippe, und 5 bis 5,6 cm. Höhe, doch 
ohne Kehllappen. 
Zwischen dem Sergeüberzug und dem Futter darf ein, den obern Rand um 
0,2 cm. überragender schmaler Streifen von schwarzlackirtem Leder eingelegt werden. 
Außer Dienst ist Offizieren und Unteroffizieren gestattet, einen 0,2 bis 
0,3 cm. breiten weißen Vorstoß an der Halsbinde zu tragen. 
Etatspreis 18 kr.; Tragzeit /8 Jahre. 
§. 9. Die Beinkleider. 
a. Die lange Tuchhose. 
Unter Beil. 14. Die lange Tuchhose ist das Dienstbeinkleid für 
die Unberittenen aller Waffen, mit Doppelstreifen für die Generale, 
General= und Flügel-Adjutanten, den Generalstab und die General- 
Stabsärzte. 4 
Die lange Tuchhose mit einem Streifen tragen die Offiziere der Ka- 
valerie und berittenen Mannschaften der Kürassiere, die Offiziere der 
Artillerie. 
An allen Beinkleidern mit Streifen werden Hosenstege getragen. 
An den Beinkleidern mit einfachem Vorstoß (Passepoilhosen) nur 
von den Offizieren. 
Den berittenen Offizieren aller Waffen ist es im kleinen Dienst und 
außer Dienst gestattet, die lange Tuchhose mit geschwärztem sämisch ge- 
gerbtem Wildleder im Sitze und längs der Hosenbeine bis an deren untern 
Rand besetzt, und im Hinblick auf den Zweck des Reitens auch entsprechend 
enger, zu tragen. 
Von jenen Offizieren, für welche das eigentliche Reitbeinkleid 
nicht vorgeschrieben ist, darf die lange Tuchhose mit Wildlederbesatz bei 
allen dienstlichen Gelegenheiten zu Pferd angelegt werden. 
Die Offiziere und oberen Beamten dürfen weder Drillich= noch 
Nankingbeinkleider tragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.