546 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung.
Besondere Sorgfalt dem Schnitte des Schrittstückes; die Reithose darf im
Spalt weder einen Sack bilden, noch beim Gehen einschneiden.
c) Der Verengerungslatz ist aus Leder, und in beide Theile der Hinter-
hose derart eingelassen, daß seine beiden 2 cm. breiten Riemen auf ca. 15 cm. links
und rechts der Mittelnaht durch Tuch und Futter hindurchgehen, und auf der
Innenseite der Hose bis auf 2cm. über beide Seitennähte auf die Vorderhose wag-
recht sich fortsetzen. Sie sind hier, und bei den Durchgangsstellen, an der Hinter-
hose festgenäht.
d) Am untern Ende der Hosenbeine sind 3—4 cm. breite und ca. 25 cm. lange
Stege von einfach zusammengelegter Leinwand angenäht, welche in ca. 1 cm. breite
Bandstreifen endigen, die so lang sein müssen, daß sie durch die 1,56 cm. langen
ausgenähten Schlitze, ca. 4cm. von den Rändern der offenstehenden Kante der
Hosennaht enisernt, durchgezogen, ein bis zweimal um das Bein geschlungen, und
dann noch gebunden werden können.
2. Knöpfe, 6 auf dem Hosenbund, 4 auf der Knopfleiste.
3. Das Futter geht durch die ganze Reithose; die Knöpfe zur Befestigung
der Hosenträger haben innerhalb des Futters daumengroße, mit dem Tuch und.
Futter festvernähte Lederscheibchen als Unterlage.
Die Taschen, zwischen Hose und Futter, sind 18 —20 cm. lang.
4. Sobald das Tuch am Gesäß und längs der Innenseite der Schenkel und
Knie dem Durchreiten nahe ist, erhält die Reithose einen Besatz, und zwar bei
den Kürassierregimentern von hellblauem Tuch, bei allen übrigen Mannschaften von
schwarzem, sämisch gegerbtem Leder.
Der Besatz, aus einem oder zwei Stücken bestehend, reicht vorne 5—10 cm.
über den Spalt, hinten ist er 20—30 cm. hoch und deckt ungefähr je die Hälfte
der Vorder= sowie der Hinterhose, verjüngt sich daher mit den Hosenbeinen, und
hört eine Handbreit unterhalb des Knierandes auf. Er ist mit doppelter, längs
des äußern Randes geführter Naht mit dem Reithosentuch und Futter verbunden,
und rückwärts laufen überdieß von den Hosenträgerknöpfen 2 keilförmig geschnittene
Lederstreifen bis auf 2 cm. in den Besatz hinein.
§. 10. Der Mantel.
Unter Beil. 18. Die etatmäßigen Mäntel aller Truppengattungen
des Heeres sind von dunkelgrauem Tuche und vorne mit einer Reihe von
Knöpfen versehen, mit Ausnahme der Leibgarde, welche weiße Mäntel mit
zwei Reihen Knöpfe trägt.
Bei Ausrückungen im Mantel wird im Allgemeinen von den
Offizieren der Fußtruppen nur der Paletot, von den Offizieren der be-
rittenen Waffen der ganze Mantel angelegt. Es können jedoch Abtheilungs-
Kommandeure jeweilig anders verfügen, nur muß bei ein und derselben
Abtheilung stets vollkommene Uebereinstimmung herrschen.
Der Ueberwurf darf ohne Paletot nicht getragen werden.
Das Anlegen von Regenmänteln ist den Offizieren im Felde, bei
Manövers, Felddienstübungen und im kleinen Dienst gestattet.
a. Der etatmäßige Mantel.
Dieser besteht aus dem Kragen, dem Leib, den Aermeln, den Schulterklappen,
den Knöpfen und dem Futter.
1. Der Kragen, von der Grundfarbe des Mantels, aus einer doppelten
Lage von Tuch, ca. 19 cm. hoch, vorne abgerundet. Halsweite: der hinaufgeschla-
gene Kragen deckt den Hinterkopf, so weit ihn nicht die Kopfbedeckung schützt, und
muß namentlich rückwärts und an den Ohren leicht anliegen, ohne die Bewegung
des Kopfes zu hindern.
Einlage in dem untern, auf dem Mantelleib aufsitzenden Theil, dem Kragen-
latze oder Stehkragen, von Zwilch, vorne 5 cm., hinten 6 cm. hoch; der über dieser
Einlage befindliche Theil kann abgeklappt werden.