552 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung.
Futter, weiß, soweit die Schärpe am Leib anliegt, darf das Band nirgends
überragen.
Länge richtet sich nach der Größe des Offiziers.
Die Quasten, eine mit gewalztem Silberblech überzogene Eichel mit Ver-
zierung und den Frangen.
Die Eichel, flachgedrückte konische Form, 4,5 cm. hoch, oben 3, unten 4 cm.
breit; mit silberner Bekettelung überflochten, so daß sich rautenförmige Felder da-
zwischen bilden.
Die Verzierung der Quasten besteht in 2 Lagen festgedrehter Bouillons,
oben 0,7, unten 1.8 cm. breit.
Die Frängen, 18 cm. lang, Gesammtbreite von 6, bezw. 4 cm.; obere Lage
aus gedrehten Silberfäden, untere aus kornblauen Seidenfäden, jede 0,2 cm. dick.
Die Schließe von weißem Metall, aus 3 Schnallentheilen bestehend, jeder
1,6 cm. hoch, dann 5,1 cm. im Lichten breit mit 3 Spitzen; an dem einen Schnallen-
theil befindet sich die aufgebogene Zunge, an dem andern der entsprechende Einschnitt.
§. 2. Die Kopfbedeckung.
I. Der Gendarmeriehelm.
Der Helm besteht aus dem Kopf mit Vorder= und Hinterschirm, dem
gelben Beschläge und den Sturmbändern.
Der Helmkopf, gebranntes Leder, schwarz lakirt, unten mit gepreßtem Leder-
rand; von letzterm 12,1 cm. hoch, mit 5,7 cm. langem Vorder= und 4,3 cm. langem,
rund geschnittenem Hinterschirm.
Das Beschläge besteht aus dem Aufsatz mit dem in vier Ausladungen
auf dem Helmkopf sitzenden 3,3 cm. hohen Blatt, das sich in die 7 cm. hohe
Spitze endet; dann dem die Vorderseite einnehmenden Emblem, der 3,8 cm.
hohen Kokarde auf der linken Seite und der auf der Rückseite hinablaufenden,
1,2 cm. breiten gewölbten Schiene.
Die Sturmbänder laufen in Ringen, welche in den 4,5 cm. hohen Löwen-
köpfen feststehen. Schnallen= und Strippenband sind mit, unten dreimal ge-
schweisten Schuppenstücken belegt und enden, ersteres auf 4,5, letzteres auf 8 cm.
Länge in 1,3 cm. breite Riemen.
Am Offiziershelm ist das Beschläge vergoldet, die das Blatt haltenden
Metallbuckel sind Sterne und als Paradeschmuck wird ein schwarzer Roßhaarbusch
aufgeschraubt.
II. Die Czapka.
Die Czapka wird von Offizieren und Mannschaften mit Fangschnur
beim Parade= und feldmäßigen Anzug, ohne Fangschnur bei allen sonstigen
Gelegenheiten in und außer Dienst getragen.
Der Hängbusch wird nur beim Paradeanzug angesteckt, außerdem
aber stets das Feldzeichen getragen.
Die Fangschnur befestigt der Ulan mittels der Fadenschlinge am
linken Schulterknopf des Waffenrocks unter der Achselklappe 2c., legt die
Schnüre dann derart getheilt um den Hals, daß der erste Schieber auf
die vordere linke Seite des Halses, der zweite hinten in die Mitte des
Kragens zu sitzen kommt und hängt entweder das Ende in den Fangschnur-
haken an der Czapka, wobei er den Schieber bis dicht heran schiebt, oder
er zieht das Ende unter der rechten Achselklappe durch und hängt es derart
in den rechtsseitigen 2. Knopf des Waffenrocks, daß die Schnur vierfach
an der rechten Brustseite herabhängt.
Die Spiegel der Quasten müssen noch unter dem untern Rand des
Tragbands der Patrontasche hervorstehen; die Schnur, wenn an der Czapka
eingehängt, bis auf eine Hand breit oberhalb der Gürtellinie reichen.