Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

560 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung. 
Die Schließe besteht aus 2, 3,6 cm. Durchmesser haltenden Platten mit 
Löwenköpfen, deren jede ein längliches Oehr von 3,3 cm. Höhe zum Annähen an 
den Leibgurt, an der entgegengesetzten Seite aber ein rundes Oehr zur Aufnahme 
der Schlange hat. Letztere ist am rechtsseitigen Löwenkopfe befestigt. 
Zum Erweitern 2c. des Leibriemens dient die auf der rechten Seite eingenähte 
Halbschnalle. 
Am Tragriemenring ist nach vorne ein aus 6—10 kreisrunden Gliedern 
bestehendes Kettchen mit einem 2,8 cm. langen Haken zum Aufhängen des 
Säbels. 
2. Der Tragriemen richtet sich in seiner Länge nach der Größe des Mannes; 
der am Tragriemen hängende Säbel soll gerade den Boden berühren. 
3. Der Schwungriemen ist 2 bis 3 mal so lang wie der Tragriemen. 
Beide sind von denselben Stoffen gefertigt, wie der Leibriemen. 
4. Die Säbelschnallen sind 4 eckige an den Ecken abgestumpft, 3 cm. 
im Lichten weit, 4,4 cm. lang und haben Strippen von Saffianleder. Diese werden 
durch die Ringe der Säbelscheide, dann durch die Lederschlinge und über den Dorn 
der Schnalle derart gezogen, daß sowohl die Strippe als der Dorn der Schnalle 
auswärts stehen. , 
Sämmtliches Metallbeschläge ist entweder von weißem Metall und über- 
silbert, oder von gelbem Metall und vergoldet. 
Bemerkung. 
Bei Koppeln, welche nur unter dem Rocke getragen werden, kann man den 
Bortenbesatz des Leibgurts, die Löwenkopfschließe und die Halbschnalle weglassen 
und anstatt Saffian naturfarb-Leder verwenden. Auch dürfen die 2 Ringe weg- 
bleiben, das Kettchen muß jedoch bleiben. 
Die nun folgenden, von b mit k beschriebenen Koppel werden jeder- 
zeit über Waffenrock oder Mantel getragen. 
b. Die Gürtelkoppel der Feldwebel M/68. 
Sie wird getragen von den Feldwebeln und in gleichem Range stehenden 
Unteroffizieren, den Portepeefähnrichen nach erlangtem Reifezeugniß, und von den 
Auditoriatsaktuaren der Kommandanturen. 
Beschreibung: K.-M.-R. v. 18. Febr. 1868; außer Dienst und im kleinen 
Dienst solche von schwarz lackirtem Leder gestattet. 
c. Die Gürtelkoppel mit Yatagangehänge M./70. 
Sie wird von Allen mit dem Gewehr M/69 Ausgerüsteten getragen. 
n Boschreibung: K.-M.-R. v. 5. Okt. 1863, Nr. 9481, und v. 15. Febr. 1870, 
Fr. 1690. 
d. Die Gürtelkuppel mit Säbelgehänge M#/68. 
Diese tragen die Sanitätskompagnien, Verpflegsabtheilungen, Landwehrbatail- 
lons der Infanterie, Landwehrstämme, die Invalidenabtheilungen und die Spiel- 
leute, Oekonomiehandwerker, sowie die unberittenen Trainmannschaften der mit 
schwarzem Lederzeug ausgerüsteten Truppen. 
Bectreibung: K.-M.-R. v. 5. Oktober 1863, Nr. 9481; 6. Juni 1868, Nr. 
7107, Beil. 9. 
e. Die Gürtelkoppel mit Säbelgehänge M/63. 
Diese Koppel ist von weißem sämischem Leder und wird von den nichtberittenen 
Unteroffizieren und Mannschaften der Feld= und Fußartillerie, den technischen Kom- 
pagnien und den unberittenen Mannschaften der Trainbataillons (exkl. Sanität) 
getragen. 
Beschreibung: K-M.-R. v. Okt. 1863, Nr. 9481, Beil. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.