564 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung.
8. 10. Neutralitätsabzeichen und Feld-Armbinde.
Unter Beil. 28. Das Neutralitätsabzeichen tragen im Felde
die Aerzte, das gesammte Personal der Sanitätsdetachements, Feldlazarethe
und Lazareth-Reservedepots, das Feldlazareth-Reservepersonal, die La-
zarethgehilfen, die Feldgeistlichen, deren Trainsoldaten und Feldküster, die
Trainmannschaften der Aerzte und der bei den Truppenabtheilungen be-
findlichen Medizinwagen.
Die Feld-Armbinde zeichnet die Blessirtenträger der Truppen-
abtheilungen.
Beide Abzeichen werden an Waffenrock und Mantel am linken
Oberarm angebracht.
Das Neutralitätsabzeichen ist eine 8—9 cm. breite, ca. 50 cm. lange
Binde von weißem Tibet, auf welcher das senkrecht stehende, aus 6,5—7 cm. hohen
und 2,2— 2,5 cm. breiten Balken gefertigte Kranz von rothem Tibet aufgenäht
wird.
Diese Binde wird auf der Innenseite des Armes mit 3 Haften zusammenge-
halten, das Kreuz steht auf der Mitte der Außenseite.
Die Feldarmbinde ist ganz von hochrothem Tuch, sonst wie das Neutra-
litätsabzeichen.
§. 11. Die Waffen.
Siehe Abtheilung VIII Waffen und Munition.
C. Abzeichen der verschiedenen Branchen 2c.
I. Mit besondern Funktionsabzeichen ausgestattete Personen des
Soldatenstandes.
V.-Bl. Nr. 18, Tab. V. Werkmeister; Helm, Mütze, Waffe mit Koppel,
Portepee und Mantel wie die Offiziere; auf Wassenrock und Mantel Schulterklappen
wie die Mannschaft, jedoch mit Tresseneinfassung; die Nummer in Gold.
Zahlmeister-Adspirant: Infanteriehelm mit weißem Beschläg; dunkel-
blaue Uniform mit weißem, Beinkleid mit rothem Vorstoß, weiße Knöpfe; Schulter-
klappen weiß mit silberner Tresseneinfassung; den Wappenschild, wenn in einer etats-
mäßigen Zahlmeisterstelle fungirend.
Rangabzeichen ihrer Charge, Bewaffnung 2c. der Waffengattung entsprechend.
Die Eskadrons= 2c. Schmiede tragen am linken Oberärmel des Waffen-
rockes und Mantels ein kleines Hufeisen von rothem Tuche, im Uebrigen Bekleidung,
gfuerlsung und Bewaffnung wie die Unteroffiziere ihres Truppentheiles excl. des
Kürasses.
Die Trompeter der Kavalerie und Feldartillerie, die berittenen Trompeter
ves * haben Ausrüstung und Bewaffnung wie die Unteroffiziere excl. des
ürasses.
Der Train der Truppen und die Pferdewärter der regimentirten wie
nicht regimentirten Offiziere, Aerzte und Beamten tragen die Dienstmütze. Bei der
Kavalerie jedoch den Helm bezw. Czapka, doch für Schußwaffen, Kartouche, Küraß
oder Lanze nicht etatmäßig.
Die Lazarethgehülfen tragen als Bekleidung:
den Waffenrock der abstellenden Abtheilung, Kragen, die einfachen Aufschläge
und Schulterklappen von der Grundfarbe des Waffenrockes, Vorstöße