I. Abschn. Die Orden und Ehrenzeichen. 569
somit der adeligen Titel und Wappen sich bedienen, wenn dessen Adels-
titel in der angeordneten Adelsmatrikel eingetragen ist.
Jeder Inhaber des Militär= oder Civil-Verdienstordens hat dem-
gemäß (A. S. v. 23. Dezember 1812), wenn er nicht schon vorher einer
höhern Adelsklasse einverleibt war, in dem ersten Vierteljahr der
Ernennung unter Vorlage des Ordenspatents oder Brevets und des ge-
wählten neuen adeligen Wappens, in ausgemalter — oder wenigstens
heraldischer — Zeichnung, sich anzumelden.
Getragen werden die Orden und Ehrenzeichen (V.-Bl. 1873,
Nr. 18, Beil. 30) im Hof-, Parade= und Dienstanzug in vorgeschriebener
Größe mit den Bändern.
Zum kleinen Dienst im Innern der Truppentheile, zum Exerzier= und
feldmäßigen Anzug, sowie außer Dienst können die Bänder allein auf
Ordensschnallen befestigt getragen werden. Ausnahmen sind, wenn mit
dem Exerzieren 2c. Truppenbesichtigungen verbunden werden, ferner der
Sonntagsanzug außer Dienst. Bei diesen Gelegenheiten ist die ganze
Ordensdekoration zu tragen.
Im feldmäßigen Anzug werden die Bänder der vaterländischen
Orden 2c. oder auch letztere getragen; der fremdherrlichen nur dann,
wenn die Sovuveraine, welche sie verliehen haben, anwesend sind.
Gar nicht getragen werden sie von der Mannschaft zum Arbeits-
und Stubendienste.
Untersagt ist das Tragen der Orden und Ehrenzeichen während
der Dauer jeder Art von Freiheitsstrafen — mit Ausnahme des Stuben-
arrestes; ferner während des Untersuchungsarrestes, wenn die Anklage
auf ein entehrendes Verbrechen lautet.
Den dauernden Verlust der Orden, Ehrenzeichen und Erinnerungs-
medaillen zieht die Versetzung in die II. Klasse des Soldatenstandes nach sich.
Die bayerischen Orden rangiren so (A. V. v. 16. Februar 1837),
wie sie im Militärhandbuch Seite 421 aufgeführt sind.
Das eiserne Kreuz II. Kl. aber wird am Ueberrock im Knopfloch
getragen, am Waffenrock auf der linken Brust, und zwar vor der Kriegsdenk-
münze 1870/71. Das I. Kl. ist auf der linken Brust und zugleich mit demselben
die Dekoration II. Kl. zu tragen (K.-M.-R. v. 3. Januar 1872, Nr. 33427).
Die Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870 und 1871 ist auf
der linken Brust unmittelbar vor dem Armeedenkzeichen zu tragen (V.-Bl.
1871, Nr. 42).
Demgemäß rangiren die Orden von rechts gegen links: Hubertus-,
Georgi-, Max-Joseph-, Civil-Verdienst-, Michaels-, Militär-Verdienst-,
Ludwigs-Orden;z eisernes Kreuz, Kriegsdenkmünze 1870/71, Armeedenkzeichen
1866, Dienstalterszeichen und nun kommen die fremden Dekorationen.
Alle diese Ritterkreuze, Ehrenzeichen und Denkzeichen werden auf der
linke r1 Rrust in der Höhe des zweiten Knopflochs zur linken Schulter
angeheftet.
Ebenso die Sterne der Großkreuze mit Ausnahme jenes des Michaels-
Ordens, der auf der rechten Brustseite getragen wird.
Comthure und Groß-Comthure tragen den Orden an einem breitern
Bande um den Hals; Großkreuze, den Max-Joseph= und Militär-Verdienst-
Orden an breitem Bande von der rechten Schulter zur linken Hüfte,
den Civil-Verdienst= und Michaels-Orden von der linken Schulter zur
rechten Hüfte.