Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

570 7. Abthl. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen. 
Kapitulare des Hubertus-Ordens marquiren, auch wenn sie das Groß- 
kreuz des Civil-Verdienst= oder Michaels-Ordens besitzen, blos durch das 
kleine Kreuz im Knopfloch. 
Die Großkreuze des Civil-Verdienst= und des Michaels-Ordens können 
zugleich getragen werden (A. V. v. 1. April 1844). 
D. V. §. 462.) Bekannt gemacht wird die Berleihung eines 
Ordens oder Ehrenzeichens oder die allerh. Belobung einer tapfern That 
immer allen Truppen durch Armeebefehl. 
Die feierliche Ertheilung geschieht auf folgende Art: 
Erhält ein Soldat oder Unteroffizier die Militär-Verdienstmedaille, so“ 
rückt bei der Infanterie 1 Bataillon, bei der Artillerie 1 Abtheilung, bei 
der Kavalerie 2 Eskadrons zu Pferde mit Fahne resp. Standarte unter 
einem Stabsoffizier aus. 
Ist das Bataillon aufmarschirt, so ruft der Oberst den Soldaten, der, 
gleich den andern bewaffnet ausgerückt ist, vor die Front. 
Der Soldat rc. tritt nun auf 10 Schritte der Fahne gegenüber Front 
gegen die Truppe vor; der Oberst läßt durch den kommandirenden Stabs- 
offizier präsentiren, verliest den Armeebefehl, nimmt aus den Händen des 
Adjutanten das Ehrenzeichen und heftet es dem Glücklichen unter einem 
Glückwünsche und Umarmung an die Brust. 
Hierauf defilirt die Truppe, der Beehrte vor dem 1. Zuge, 2 Schritte 
hinter dem Bataillonskommandeur. 
In gleicher Weise wird das Militär-Sanitäts-Ehrenzeichen und der 
Max-Joseph-Orden ertheilt, nur rückt zu der letzterwähnten Feierlichkeit 
das ganze Regiment aus. — Ist das Sanitäts-Ehrenzeichen durch Verdienste 
im Spital erworben, so wird es vor der Regimentsparade (Parole) ertheilt. 
Erhält ein Soldat wegen neuer Auszeichnung die goldene gegen 
die silberne Medaille, so erfolgt die Auswechselung der niedern gegen 
die höhere bei Ertheilung der letztern. Das Gleiche findet statt, wenn ein 
Offizier anstatt der Medaille den Orden erhält. 
Der Armeebefehl oder die allerhöchste Ordre, welche die Belohnung 
eines Soldaten u. s. w. ausspricht, soll bei allen Kompagnien rc. drei 
Tage nacheinander vorgelesen werden. 
Wer sich in Arrest oder Untersuchung befindet, kann mit der 
Medaille r2c. erst dann dekorirt werden, wenn er des Arrestes entlassen 
oder die Untersuchung beendet ist, insoferne er nicht dadurch dieser Aus- 
zeichnung selbst unwürdig werden sollte. 
Jedem beurlaubten Offizier oder Soldaten wird die Nachricht 
mitgetheilt, wenn ihm ein Orden oder eine Medaille zuerkannt wurde; er 
darf jedoch die Auszeichnung selbst nicht eher tragen, bevor sie ihm 
vorschriftsgemäß öffentlich ertheilt worden ist. 
(D. V. §. 464.) Der Civil-Verdienst-Orden und die Civil-Verdienst- 
Medaille werden von dem Regimentskommandeur vor der für den Dienst 
ausgerückten Mannschaft und dem anwesenden Offizierskorps auf der Regi- 
mentsparade ertheilt. Ebenso das Kreuz des Ludwigs-Ordens und dessen 
Ehrenmünze (A. V. v. 28. August 1827). 
Ersatz wird weder für inländische, noch für ausländische Ordens- 
Dekorationen geleistet, wenn sie durch Entwendung oder Selbstverschulden 
zu Verlust gegangen sind (K.-M.-R. v. 7. Mai 1833, Nr. 3840). 
Das Montirungsdepot Ingolstadt hat eine Anzahl Kriegsdenkmünzen 
nebst Bändern in Verwahr; eine Abgabe aus diesen Beständen als Ersatz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.